Zollernalbkreis und IHK wenden sich an Unternehmen
Wohnraum für Flüchtlinge

Derzeit konzentriert sich der Zollernalbkreis auf den Ausbau von Unterbringungsmöglichkeiten. Grund ist die geplante Schließung der Landeserstaufnahmestelle Ende 2016. Sie wird dazu führen, dass auch der Zollernalbkreis ab 2017 eine volle Zuteilungsquote erhalten wird. Das Landratsamt sucht deshalb geeignete Gebäude, in denen die Menschen im Rahmen einer vorläufigen Unterbringung wohnen können. Rund 450 Firmen werden in dem Schreiben gebeten, verfügbare Immobilien zu melden.
Die in Frage kommenden Immobilien sollten ab 70 Quadratmeter groß sein und möglichst über eine Zentralheizung verfügen. Eine gültige Nutzungsgenehmigung im Sinne der Baunutzungsverordnung für Wohnungen oder soziale Zwecke wäre wünschenswert. Unternehmen, die ein Objekt an den Landkreis vermieten können, sollten Grundrisspläne, Lageplan und Flächenaufstellung beibringen können. Die Mietdauer ist Verhandlungssache. Es sollte auf Seiten des Vermieters eine Mietzins- und Betriebskostenvorstellung bestehen.
Unternehmen, die solche Gebäude vermieten können, bittet das Landratsamt, sich bei Herrn Schuler zu melden: Telefon: 07433/ 92- 1350 / E-Mail: fluechtlinge(at)zollernalbkreis.de
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