Zollernalbkreis und IHK wenden sich an Unternehmen

Wohnraum für Flüchtlinge

Günther-Martin Pauli, Landrat des Zollernalbkreises, und IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp bitten in einem gemeinsamen Schreiben Firmen aus dem Zollernalbkreis um die Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge.

Wohnraum für FlüchtlingeFoto: buyman - Fotolia.com

Derzeit konzentriert sich der Zollernalbkreis auf den Ausbau von Unterbringungsmöglichkeiten. Grund ist die geplante Schließung der Landeserstaufnahmestelle Ende 2016. Sie wird dazu führen, dass auch der Zollernalbkreis ab 2017 eine volle Zuteilungsquote erhalten wird. Das Landratsamt sucht deshalb geeignete Gebäude, in denen die Menschen im Rahmen einer vorläufigen Unterbringung wohnen können. Rund 450 Firmen werden in dem Schreiben gebeten, verfügbare Immobilien zu melden.

Die in Frage kommenden Immobilien sollten ab 70 Quadratmeter groß sein und möglichst über eine Zentralheizung verfügen. Eine gültige Nutzungsgenehmigung im Sinne der Baunutzungsverordnung für Wohnungen oder soziale Zwecke wäre wünschenswert. Unternehmen, die ein Objekt an den Landkreis vermieten können, sollten Grundrisspläne, Lageplan und Flächenaufstellung beibringen können. Die Mietdauer ist Verhandlungssache. Es sollte auf Seiten des Vermieters eine Mietzins- und Betriebskostenvorstellung bestehen.

Unternehmen, die solche Gebäude vermieten können, bittet das Landratsamt, sich bei Herrn Schuler zu melden: Telefon: 07433/ 92- 1350 / E-Mail: fluechtlinge(at)zollernalbkreis.de

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Antonia Hettinger

Antonia Hettinger

Unternehmensförderung & Standortpolitik
IHK-Zentrale
Position: Leiterin Volkswirtschaft & regionale Wirtschaftspolitik
Schwerpunkte: Volkswirtschaft und regionale Wirtschaftspolitik, Konjunkturumfragen, IHK-Netzwerk Bau- und Immobilienwirtschaft, IHK-Netzwerk Projektmanagement
Telefon: 07121 201-256
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