Richtlinie zu Steuergestaltung
Wirtschaft gegen Verschärfungen

Die EU-Richtlinie zur Anzeigepflicht von Steuergestaltungen sieht vor, dass bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen bei Ertragssteuern künftig gemeldet werden müssen. Die Idee dahinter: Wenn die Finanzverwaltung frühzeitig von einer Lücke in den Steuergesetzen weiß, können diese zwar legalen, jedoch unerwünschten Steuergestaltungen schnell durch eine Gesetzeskorrektur verhindert werden. Die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht muss zum 1. Januar 2019 erfolgen.
Die IHK sorgt sich nun, dass mit der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht eine Verschärfung einhergeht, weil zusätzliche Inhalte ins Gesetz gepackt werden. „Einige Bundesländer wollen die Meldepflicht auch bei rein inländischen Sachverhalten. Darüber hinaus sollen die Verschwiegenheitspflichten von steuerberatenden Berufen aufgehoben werden. Ich sehe das kritisch“, so Jasper.
Die IHK-Vollversammlung fordert den Gesetzgeber auf, die Richtlinie eins zu eins in deutsches Recht zu überführen. „Deutschland sollte nicht wieder zusätzlich Inhalte draufsetzen wollen. Das würde die hiesigen Firmen belasten und im europäischen Wettbewerb benachteiligen“, so der IHK-Justiziar. Die Bedenken der Vollversammlung hat die IHK in einem Schreiben den regionalen Bundestagsabgeordneten dargelegt.
