Wasserschutzgebiet im Landkreis Reutlingen

Wer ist betroffen?

Im südlichen Teil des Landkreises Reutlingen soll ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen werden. Die IHK ist als Trägerin öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert worden.

Wer ist betroffen?Foto: Wladimir Tolstich-Fotolia.com

Die IHK wird für ihre Stellungnahme prüfen, inwieweit Unternehmen im betreffenden Gebiet von der Einrichtung des Wasserschutzgebietes betroffen sein könnten. Das geplante Wasserschutzgebiet umfasst im Wesentlichen die Talschneise neben der Bundesstraße 312 zwischen Pfronstetten und Riedlingen. Schon seit 1990 besteht in diesem Bereich ein Tiefbrunnen für die Trinkwasserversorgung.

Betriebe, die sich durch die Einrichtung eines solchen Gebiets beeinträchtigt sehen, können sich bei der IHK melden. Die IHK Reutlingen wird ihre Stellungnahme bis zum 21. Februar 2019 abgeben.

Dr. Stefan Engelhard

Dr. Stefan Engelhard

Innovation und Umwelt,
IHK-Zentrale
Position: Leiter Institut für Wissensmanagement und Wissenstransfer (IHK-IWW) / Bereichsleiter Innovation und Umwelt / Head of ESA BIC Baden-Württemberg
Schwerpunkte: Innovationsberatung, Beratung zu FuE-Förderprogrammen, ESA BIC Baden-Württemberg, Regionales Innovationsmanagement Neckar-Alb, KI-Checker Neckar-Alb
Telefon: 07121 201-158
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