Betrieblicher Infektionsschutz
Weitere Pflichten für Unternehmen

Homeoffice-Pflicht
Die Homeoffice-Pflicht gilt wieder.
3G am Arbeitsplatz
Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist künftig nur Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt, darüber muss der Arbeitgeber barrierefrei informieren: Vor Betreten der Arbeitsstätte muss ein Nachweis über den Impf- bzw. Genesenenstatus oder ein gültiger Negativtest kontrolliert werden. Ausnahmen gelten nur, wenn unmittelbar vor Ort ein Test gemacht oder ein Impfangebot wahrgenommen wird. Die Bürgertests sind wieder kostenlos. Verstöße werden auf Seiten der Arbeitgeber und der Beschäftigten mit einem Bußgeld geahndet und können für Beschäftigte arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Die Daten über den Geimpft-, Genesen- oder Getestet-Status dürfen von den Arbeitgebern zur Erfüllung der Kontroll- und Dokumentationspflichten verarbeitet, aber nicht langfristig gespeichert werden, auch um die betrieblichen Hygienekonzepte besser anpassen zu können.
Pflegeeinrichtungen
Zum Schutz der in Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe betreuten Menschen gilt dort auch für Arbeitgeber und Beschäftigte, die geimpft oder genesen sind, dass sie zusätzlich den Nachweis eines negativen Schnell- oder Selbsttests bzw. PCR-Tests vorlegen können müssen. Gleiches gilt auch für Besuchspersonen wie Angehörige, aber auch solche, die die Einrichtungen aus beruflichen Gründen betreten (z.B. Paketzusteller, Handwerkerinnen oder Therapeuten).
Umfangreiche FAQ auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums.

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