Unterstützung für IHK-Weiterbildungen
Aufstiegs-BAföG steigt
Lehrgänge, Prüfungen, Materialien, Lebensunterhalt - der Kostenaufwand von beruflichen Fort- und Weiterbildungen ist nicht zu unterschätzen. Finanzielle Unterstützung bieten Bund und Länder: Seit 1996 gibt es das sogenannte Aufstiegs-BAföG für den Aufstieg im dualen System der beruflichen Bildung. Anspruchsberechtigt sind alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten - unabhängig vom Alter.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, auch "Aufstiegs-BAföG", früher "Meister-BAföG" genannt) unterstützt die Vorbereitung auf inzwischen mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Die Förderung wird teilweise als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, teilweise als zinsgünstiges Darlehen gewährt
Die wichtigsten geplanten Neuerungen
Ab August gelten neue Bedingungen: Die Förderleistungen sollen ausgebaut werden. Demnach bekommt - wer sich nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung weiterbildet - künftig nicht nur mehr Geld. Der Einzelne kann auch mehrfach vom Aufstiegs-BAföG profitieren.
Die wichtigsten geplanten Verbesserungen:
- Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut (bisher 50 Prozent).
- Der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 Euro) wird zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt (bisher zu 45 beziehungsweise 50 Prozent als Darlehen).
- Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 auf 150 Euro pro Monat erhöht. Zudem steigt das Höchstalter für die Berücksichtigung von betreuungsbedürftigen Kindern von zehn auf 14 Jahre.
- Lehrgangs- und Prüfungskosten werden künftig zu 50 Prozent vom Staat bezuschusst (bisher 40 Prozent), beim Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 50 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungskosten entfallenden Restdarlehns gewährt.
- Die Stundungs- und Erlassmöglichkeiten zur Rückzahlung werden ausgeweitet.
- Aufstieg Schritt für Schritt: Einzelne können künftig auch mehrfach von der Förderung profitieren, nämlich auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt).
Das Gesetz soll im August 2020 in Kraft treten.
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