Whistleblowing-Richtlinie

Was müssen Unternehmen tun?

Obwohl die Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie in ein deutsches Gesetz noch aussteht, sollten sich betroffene Unternehmen bereits jetzt mit der Einrichtung des erforderlichen Hinweisgebersystems beschäftigten - andernfalls könnten Bußgelder drohen.

Was müssen Unternehmen tun?Foto:profartshop/shutterstock.com

Was regelt die Whistleblowing-Richtlinie?
Die „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ garantiert künftig Hinweisgebern (Whistleblowern), die Verstöße gegen EU-Recht melden wollen, mehr Schutz. Zugleich verpflichtet sie öffentliche und private Organisationen sowie Behörden dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten (sogenannte Hinweisgebersysteme). Die Whistleblowing-Richtlinie soll konkret Personen schützen, die etwa Verstöße gegen EU-Recht in den Bereichen öffentliche Aufträge, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Lebensmittel, öffentliche Gesundheit, Verbraucher- oder Datenschutz melden.

Wie ist der Stand des Gesetz-gebungsverfahrens?
Bis zum 17. Dezember 2021 hätte Deutschland die EU-Whistleblowing-Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen. Der Versuch, ein solches Umsetzungsgesetz auf den Weg zu bringen, ist jedoch in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert. Entsprechend gibt es bis dato noch keine deutsche Umsetzung der  EU-Richtlinie. Hauptstreitpunkt war, ob der sachliche Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeweitet wird und über Verstöße gegen EU-Recht hinaus auch Verstöße gegen deutsches Recht erfassen soll. Die neue Bundesregierung möchte das Gesetzgebungsverfahren nun zeitnah neu angehen.

Was bedeutet die abgelaufene Umsetzungsfrist für die Unternehmenspraxis?
Für Behörden ist die EU-Richtlinie seit dem 17.Dezember 2021 unmittelbar anwendbar. Ob die EU-Richtlinie auch für Unternehmen unmittelbar anwendbar ist, ist umstritten. Ganz überwiegend wird aber angenommen, dass dies nicht der Fall ist. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sieht die Richtlinie eine Übergangsfrist bis Dezember 2023 vor, sofern der nationale Gesetzgeber keine andere Regelung trifft. Bei Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten kann es sein, dass bei (arbeitsrechtlichen) Streitigkeiten vor Gericht die Wertungen der Richtlinie schon einfließen, wenn ein Arbeitnehmer dort vorträgt, in Folge eines von ihm gemeldeten Rechtsverstoßes des Unternehmens arbeitsrechtlich sanktioniert worden zu sein. Dabei müsste es sich dann aber auch gerade um einen Hinweis zu einem der in der Whistleblowing-Richtlinie genannten Verstöße gegen EU-Recht gehandelt haben.

Wie sollten sich Unternehmen schon jetzt vorbereiten?
Da das Gesetzgebungsverfahren wahrscheinlich recht zügig durchgeführt werden wird und Reaktionsfristen gegebenenfalls sehr kurz ausfallen, sollten betroffene Unternehmen schon jetzt Vorbereitungen treffen, damit die erforderlichen Hinweisgebersysteme nach dem Inkrafttreten des deutschen Whistleblowing-Gesetzes schnell funktionsfähig sind. Viele Bestandteile des deutschen Umsetzungsgesetzes sind durch die EU-Richtlinie schon recht genau vorgegeben. Auf diese Dinge können sich betroffene Unternehmen bereits jetzt vorbereiten:
Betriebe müssen unternehmensinterne Meldekanäle einrichten. Außerdem müssen Verfahren (inklusive Zuständigkeiten) festgelegt werden, nach denen Hinweise bearbeitet und Folgemaßnahmen gesteuert werden. Dabei muss insbesondere die Vertraulichkeit des Hinweisgebers gewahrt bleiben.
Betriebe, die schon ein Hinweisgebersystem oder ein Compliance-Management-System haben, sollten anhand der EU-Richtlinie prüfen, ob die dortigen Anforderungen bereits erfüllt werden. Gegebenfalls können schon jetzt einige Anpassungen vorgenommen werden. Spätestens wenn das deutsche Umsetzungsgesetz vorliegt, wird es vermutlich weiteren Anpassungsbedarf geben.

Whistleblowing-Richtlinie
Am 20.Juni, 14 bis 17.30 Uhr, bietet die IHK ein Online-Seminar zur EU-Whistleblowing-Richtlinie an. Hier erfahren Unternehmen, wie sie sich auf das deutsche Umsetzungsgesetz am besten vorbereiten. Mehr Informationen und Anmeldung.


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