Steueränderungen zum Jahreswechsel

Was kommt 2018?

Das kommende Jahr bringt für Unternehmerinnen und Unternehmer Neues für die steuerliche Praxis. Welche Punkte die wichtigsten sind, hat die Redaktion bei den Steuerexperten Daniel Wernicke und Georg Kessler, RWT-Gruppe Reutlingen, nachgefragt.

Was kommt 2018?Foto: 3dkombinat-Fotolia.com

Der Jahreswechsel 2017/2018 wird aus steuerrechtlicher Sicht, auch aufgrund der Bundestags-wahl, weniger als in Vorjahren durch aktuelle Gesetzesvorhaben bestimmt. Vielmehr stehen einige grundlegende Entscheidungen der Steuergerichte und des Bundesverfassungsgerichts sowie aktuelle Verwaltungsanweisungen im Fokus.

Wesentliche Gesetzgebungsvorhaben, die im Jahr 2017 realisiert wurden und Auswirkungen auf das Steuerrecht hatten, waren unter anderem das „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ sowie das „Zweite Bürokratieentlastungsgesetz“.

Einkommensteuer

„Die Anpassung der Grenzwerte für die Abschreibung sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter von bisher 410 Euro auf 800 Euro war überfällig“, kommentiert Steuerberater Kessler die Gesetzesinitiative. Ebenso wurde die Grenze für den Sofortabzug von Aufwendungen für Wirtschaftsgüter ohne Aufzeichnungspflichten von 150 Euro auf 250 Euro angehoben. Die bisherige Sammelpostenregelung gilt weiter, jedoch ist die Eingangsgrenze für die Erfassung von Wirtschaftsgütern ebenfalls von 150 auf 250 Euro angehoben worden. „Die Unternehmen sollten in diesem Zuge darauf achten, dass die Programme für die Anlagenbuchführung auf aktuellstem Stand sind“, raten die Experten.

Umsatzsteuer

Im Bereich der Umsatzsteuer ist unter anderem die Erhöhung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150 auf 250 Euro brutto zu beachten.

Körperschaftsteuer

Eine Übergangsfrist bis 31.12.2017 sollten Kapitalgesellschaften beachten, die ihren Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Pensionszusage ausgestattet haben. Um keine verdeckte Gewinnausschüttung zu generieren muss das dort geregelte Mindestendalter überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Erbschaftsteuer

Problematisch sieht Georg Kessler die ungeklärten Probleme des neuen Erbschaftsteuerrechts. „Die Verwaltung hat sich vor allem durch den koordinierten Ländererlass zur Erbschaftsteuer hervorgetan. Einige Klarstellungen helfen in der Praxis weiter“, so Kessler, „dennoch ist leider festzustellen, dass es nicht gelungen ist, alle offenen Probleme des neuen Rechts zufriedenstellend zu klären.“ Durch diese schwierige Rechtslage muss die Unternehmensnachfolge noch genauer geplant werden, um schon im Vorfeld möglichen Steuerrisiken begegnen zu können

Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich unter anderem mit dem Thema von Darlehensverlusten des Gesellschafters beschäftigt. „Leider können nach Ansicht des BFH diese Aufwendungen nicht mehr als nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt werden können“, so Wernicke. Eine wichtige Frist in diesem Zusammenhang ist der 27.09.2017. Alle Finanzierungshilfen, die bis zu diesem Datum durch den Gesellschafter gegeben wurden, können noch nach alter, für den Steuerpflichtigen besserer Regelung berücksichtigt werden. In Zukunft muss also noch sorgfältiger überlegt werden, in welcher Form ein Gesellschafter seine Kapitalgesellschaft mit Liquidität ausstattet.

Zum Vorteil der Steuerpflichtigen hat der BFH die Rechtsprechung des Europäischen Gerichts-hofs zur Möglichkeit einer im Hinblick auf die umsatzsteuerlichen Anforderungen rückwirkenden Berichtigung einer Rechnung ungewöhnlich schnell umgesetzt und die Leitlinien entwickelt, innerhalb derer eine Rechnung auch rückwirkend und somit ohne Entstehung von Nachzahlungszinsen berichtigt werden kann.

„Ob die zukünftige Bundesregierung ihren Schwerpunkt auf eine umfassende Reform des Steuerrechts setzt, muss abgewartet werden. Eher bleibt es – wie in den letzten Jahren - bei vereinzelten Eingriffen ohne grundlegenden systematischen Wechsel“, meinen Wernicke und Kessler.

Wer mehr wissen will, besucht die Informationsveranstaltung am 23. November in der IHK-Akademie Reutlingen. <link service veranstaltungen veranstaltung steueraenderungen-zum-jahreswechsel-20172018-besser-informiert _blank>Hier geht es zur Online-Anmeldung:

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
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