Homeoffice-Pflicht
Was heißt das?
Das Bundesarbeitsministerium hat die Home-Office-Arbeitsschutz-Verordnung veröffentlicht. Hier der Überblick.
Das gilt jetzt schon:
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen,
- Tragen von Mund-Nasen-Schutz, wo dies nicht möglich ist.
- In Kantinen und Pausenräumen muss ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
- Arbeitgeber müssen Flüssigseife und Handtuchspender in Sanitärräumen bereitstellen.
- Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.
Das gilt neu -zunächst befristet bis zum 15.03.2021:
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
- Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz. Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
- In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
- Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen. Eine Übersicht regionaler Anbieter gibt es im IHK-Web.