Beschäftigtendatenschutz

Was dürfen Arbeitgeber?

Welche Beschäftigtendaten dürfen Arbeitgeber in Pandemiezeiten verarbeiten? Eine DSK-Anwendungshilfe gibt Antworten.

Was dürfen Arbeitgeber?Grafik: valerybrozhinsky-Fotolia.com

Dürfen Beschäftigtendaten zur Pandemiebekämpfung verarbeitet werden? Dürfen Arbeitgeber die "3G-Daten" ihrer Beschäftigten verarbeiten? Dürfen Beschäftigtendaten bei der Nutzung von Videokonferenzsystemen verarbeitet werden? Diese und weitere datenschutzrechtliche Fragen stellen sich in Pandemiezeiten viele Arbeitgeber. Jetzt gibt eine Anwendungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) die Antworten dazu. Das PDF-Dokument heißt "Häufige Fragestellungen nebst Antworten zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie".

Die Anwendungshilfe ist als Ergänzung einer Pressemitteilung der DSK vom 13. März 2020 zu verstehen. Zu Beginn der pandemischen Lage hatte sich die DSK bereits zu Fragen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Beschäftigten in Pandemie-Zeiten geäußert. Im April 2020 und im März 2021 gab es Entschließungen der DSK, die ebenfalls die Schnittstelle zwischen Beschäftigtendatenschutz und Pandemie-Bekämpfung beleuchteten.


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