IHK-Wahl 2025
Wählerlisten können eingesehen werden
Die Wählerlisten, also die Aufzählung aller, die wahlberechtigt sind, können in der Zeit von Dienstag, 7. Januar 2025, bis Dienstag, 21. Januar 2025, durch die Wahlberechtigten selbst oder ihre Bevollmächtigten während der üblichen Geschäftszeit der IHK in der IHK-Zentrale in Reutlingen und in der IHK-Akademie in Albstadt eingesehen werden. Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe und den Wahlbezirk. Anträge auf Änderungen, sei es Aufnahme in eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einen anderen Wahlbezirk sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe bzw. einem Wahlbezirk, können bis spätestens Dienstag, 28. Januar 2025, eingereicht werden. Nur die IHK-Mitgliedsunternehmen, die in den festgestellten Wählerlisten eingetragen sind, können wählen.
Weitere Informationen zur Wahl finden Sie unter www.ihkrt.de/wahl2025.
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