Neue Vorgaben vom BMF

Vorsorgepauschale ab 2026

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Vorgaben für die Berechnung, die insbesondere die Aufteilung in verschiedene Teilbeträge und den Wegfall der bisherigen Mindestvorsorgepauschale betreffen.

Vorsorgepauschale ab 2026Foto: Antonio Solano/shutterstock.com

Die Vorsorgepauschale setzt sich künftig aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

  • Rentenversicherung
  • Gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung
  • Private Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung
  • Neu: Versicherung gegen Arbeitslosigkeit

Weitere wichtige Änderungen:

  • Keine Mindestvorsorgepauschale mehr ab 2026
    Die Berücksichtigung erfolgt nun anhand der tatsächlichen Verhältnisse.
  • Bescheinigungspflichten erweitert
    Arbeitgeber müssen Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen.
  • Einschränkungen beim Lohnsteuer-Jahresausgleich
    Dieser ist künftig ausgeschlossen, wenn innerhalb des Jahres unterschiedliche Beitragssätze galten.
  • Ausnahme von der Pauschale
    Die Ausnahme von der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung wird konkretisiert auf versicherungsfrei weiterbeschäftigte Bezieher einer Vollrente wegen Alters.
  • Datenaustausch
    Der ab 2026 laufende Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken-, sowie der Pflege-Pflichtversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern wurde in das BMF-Schreiben integriert.

Handlungsempfehlung für Arbeitgeber:

  • Lohnabrechnungssoftware prüfen
    Stellen Sie sicher, dass Ihr Softwareanbieter die neuen Vorgaben rechtzeitig im Programm abbildet.
  • Mitarbeiter informieren
    Sensibilisieren Sie Ihre Lohnbuchhaltung und Personalabteilung für die Änderungen, insbesondere für die neuen Bescheinigungspflichten.
  • Interne Prozesse anpassen
    Überprüfen Sie Ihre Abrechnungsabläufe, um Fehler bei der Berechnung der Vorsorgepauschale zu vermeiden.
  • Frühzeitig testen
    Führen Sie vor Jahresbeginn 2026 Testabrechnungen durch, um korrekte Ergebnisse sicherzustellen.

Mit diesem neuen Schreiben der Finanzverwaltung vom 14. August 2025 wird das BMF-Schreiben vom 26. November 2013 ersetzt.

Das Originalschreiben auf der Website des Bndesfinanzministeriums

Quelle: IHK Ostthüringen zu Gera

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Zentrale Dienste, Kundenmanagement und Recht und Steuern,
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Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
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