Neue Vorgaben vom BMF
Vorsorgepauschale ab 2026
Foto: Antonio Solano/shutterstock.comDie Vorsorgepauschale setzt sich künftig aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
- Rentenversicherung
- Gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung
- Private Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung
- Neu: Versicherung gegen Arbeitslosigkeit
Weitere wichtige Änderungen:
- Keine Mindestvorsorgepauschale mehr ab 2026
Die Berücksichtigung erfolgt nun anhand der tatsächlichen Verhältnisse. - Bescheinigungspflichten erweitert
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen. - Einschränkungen beim Lohnsteuer-Jahresausgleich
Dieser ist künftig ausgeschlossen, wenn innerhalb des Jahres unterschiedliche Beitragssätze galten. - Ausnahme von der Pauschale
Die Ausnahme von der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung wird konkretisiert auf versicherungsfrei weiterbeschäftigte Bezieher einer Vollrente wegen Alters. - Datenaustausch
Der ab 2026 laufende Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken-, sowie der Pflege-Pflichtversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern wurde in das BMF-Schreiben integriert.
Handlungsempfehlung für Arbeitgeber:
- Lohnabrechnungssoftware prüfen
Stellen Sie sicher, dass Ihr Softwareanbieter die neuen Vorgaben rechtzeitig im Programm abbildet. - Mitarbeiter informieren
Sensibilisieren Sie Ihre Lohnbuchhaltung und Personalabteilung für die Änderungen, insbesondere für die neuen Bescheinigungspflichten. - Interne Prozesse anpassen
Überprüfen Sie Ihre Abrechnungsabläufe, um Fehler bei der Berechnung der Vorsorgepauschale zu vermeiden. - Frühzeitig testen
Führen Sie vor Jahresbeginn 2026 Testabrechnungen durch, um korrekte Ergebnisse sicherzustellen.
Mit diesem neuen Schreiben der Finanzverwaltung vom 14. August 2025 wird das BMF-Schreiben vom 26. November 2013 ersetzt.
Das Originalschreiben auf der Website des Bndesfinanzministeriums
Quelle: IHK Ostthüringen zu Gera

Zur Übersicht