EU-Einheitspatent
Vorläufige Anwendung beginnt
Damit ist ein wichtiger Zwischenschritt erreicht. Die Gespräche zum Einheitspatent dauerten insgesamt fast 50 Jahre und seit der über das Einheitspatent erzielten Einigung ist auch bereits ein Jahrzehnt verstrichen. Der Weg für die vollständige Einführung des Einheitspatents in den kommenden 12 Monaten ist nun geebnet. Österreich hat am 18. Januar 2022 als letztes teilnehmendes Land seine Ratifizierungsurkunde für das Protokoll über die vorläufige Anwendung beim Rat der EU hinterlegt. Damit hat die Frist für die vorläufige Anwendung begonnen.
Mit dem neuen einheitlichen Patentsystem wird eine zentrale Anlaufstelle für die Eintragung von Patenten in Europa sorgen und die Kosten für den Patentschutz senken. Zudem wird die Rechtssicherheit erhöht, indem die zentralisierte Durchsetzung von Patenten in den teilnehmenden Mitgliedstaaten erleichtert wird.
Davon werden nach Einschätzung der EU-Kommission alle Unternehmen, insbesondere KMU, profitieren. So werden beispielsweise die Gebühren, die für die Verlängerung eines in bis zu 25 Mitgliedstaaten geltenden Einheitspatents für einen Zeitraum von 10 Jahren anfallen, weniger als 5.000 Euro anstatt wie bisher etwa 29.000 Euro betragen. Durch das Einheitspatent wird auch die Diskrepanz verringert, die bei den Kosten des Patentschutzes zwischen Europa und den USA, Japan und anderen Drittländern besteht.
Patenten kommt als den wirksamsten Instrumenten im Bereich des geistigen Eigentums eine besondere strategische Bedeutung in einer wissensbasierten Wirtschaft zu. Heute ist jedoch, wie die EU-Kommission feststellt, eine Verschiebung auf dem Gebiet der Patentierungstätigkeit zu beobachten: Immer mehr Patente stammen aus Nicht-EU-Ländern.
Das Einheitspatent sei ein entscheidender Schritt, mit dem Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der EU in wichtigen strategischen Bereichen gestärkt und der ökologische und digitale Wandel in der EU unterstützt werde.
Während des Zeitraums der vorläufigen Anwendung des Übereinkommens über eine einheitliche Patentgerichtsbarkeit wird das einheitliche Patentgericht die notwendigen Maßnahmen abschließen, um den operativen Start des neuen Systems zu gewährleisten.
Die operative Einführung des einheitlichen Patentsystems wird am ersten Tag des vierten Monats nach Hinterlegung der letzten erforderlichen Urkunde zur Ratifizierung des Übereinkommens über eine einheitliche Patentgerichtsbarkeit beginnen.
Zur Übersicht