Unwetterschäden
Vier Millionen Euro für günstigeren Zins

Für eine nochmalige Zinsverbilligung des Förderangebots der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) um einen Prozentpunkt gegenüber dem aktuellen Zinssatz stellt die Landesregierung Haushaltsmittel in Höhe von vier Mio. Euro zur Verfügung. Dadurch können die Unternehmen günstiger Ersatzbeschaffungen bei Sachschäden und einen durch Betriebsunterbrechung entstandenen Betriebsmittelbedarf finanzieren.
Bei bereits bestehenden Förderkrediten ist es möglich, bei Bedarf individuell Tilgungsaussetzungen zu vereinbaren, um die ohnehin angespannte Liquiditätssituation abzumildern. Neben dem GuW-Förderangebot lassen sich kurz- und mittelfristige Liquiditätsengpässe über das bewährte Krisenprogramm Liquiditätskredit beseitigen.
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