IHK-Verkehrsausschuss zu Feiertagsfahrverboten

Verkehrsgewerbe für einheitliche Regelung

Lkw-Fahrverbote an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen müssen aus Sicht des regionalen Verkehrsgewerbes dringend überdacht werden.

Verkehrsgewerbe für einheitliche RegelungFoto: lassedesignen/fotolia.com

An Fronleichnam ist es wieder so weit: In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gilt ein Fahrverbot für den Güterverkehr. In allen anderen Bundesländern kann der Transportsektor normal weiterlaufen. Die fehlende Einheitlichkeit verursacht laut Branche zusätzliche Kosten, erhöht den organisatorischen Aufwand und führt zu Verzögerungen in Liefer- und Produktionsketten. „Wir sind deutschlandweit und darüber hinaus engstens vernetzt, nur an Fronleichnam, Allerheiligen und am Dreikönigstag legen wir bei uns die Planung und Abwicklung von Güterverkehren auf Eis, mit allen Folgen für die Lieferfähigkeit und die Produktionsabläufe“, sagt Frank Wiest, Vorsitzender des IHK-Verkehrsausschusses.

Bundesweite Empfehlung liegt vor 
Bereits im September 2025 hat der Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrsordnung empfohlen, das Lkw-Fahrverbot an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen aufzuheben. „Das ist die fachlich abgestimmte Lösung und sollte nun zügig umgesetzt werden“, so Wiest. Der Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrsordnung ist der Verkehrsministerkonferenz der Bundesländer zugeordnet und mit Experten aus den Verkehrsministerien besetzt.

Thorsten Schwäger

Thorsten Schwäger

Unternehmensförderung & Standortpolitik, Standortagentur & Netzwerkbüro
IHK-Zentrale
Position: Gesamtleitung Infrastrukturpolitik, Verkehr und Gefahrgut
Schwerpunkte: Infrastruktur und Medienpolitik, Branchenbetreuung: Verkehr, Verkehrsausschuss
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