ZIM wieder beantragbar

Verfahren verschlankt

Im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) können wieder Projekte des innovativen Mittelstands gefördert werden. Mit der digitalen Zustellung von Bewilligungsschreiben werden die ZIM-Verfahren weiter vereinfacht.

Verfahren verschlanktBild: NicoElNino - Fotolia.com

Im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) können schrittweise wieder Projekte für den innovativen Mittelstand gefördert werden. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat den Weg für eine Freigabe von Fördermitteln im ZIM frei gemacht – schon vor der Verabschiedung des Bundeshaushalts.

In Kürze können Bewilligungen im ZIM von den Antragstellern direkt elektronisch über eine sichere Plattform abgerufen werden. Vorab werden Antragsteller detailliert per E-Mail über den Prozess informiert und können dem neuen Verfahren zustimmen. Auf diese Weise können Antragsteller schneller und papierlos über ihre Bewilligung informiert werden.

Bereits Anfang des Jahres wurden mit den Antragsformularen der neuen ZIM-Richtlinie Erleichterungen umgesetzt, unter anderem durch die Reduzierung von Unterschriften. Weitere Vereinfachungen und Digitalisierungsschritte für eine nutzerfreundliche, schlanke Antragstellung und Projektbegleitung werden zeitnah folgen.

Ihre Fragen rund um das ZIM beantworten Ihnen die Teams der beauftragten Projektträger gerne.

Dr. Stefan Engelhard

Dr. Stefan Engelhard

Innovation und Umwelt,
IHK-Zentrale
Position: Leiter Institut für Wissensmanagement und Wissenstransfer (IHK-IWW) / Bereichsleiter Innovation und Umwelt / Head of ESA BIC Baden-Württemberg
Schwerpunkte: Innovationsberatung, Beratung zu FuE-Förderprogrammen, ESA BIC Baden-Württemberg, Regionales Innovationsmanagement Neckar-Alb, KI-Checker Neckar-Alb
Telefon: 07121 201-158
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