Entsendungen

Digitales Meldeportal soll Verwaltungsaufwand verringern

Die Europäische Kommission hat angekündigt, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen im Ausland erbringen und Mitarbeitende vorübergehend in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsenden.

Digitales Meldeportal soll Verwaltungsaufwand verringernFoto: goodluz - stock.adobe.com

Am 13. November 2024 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für ein digitales Meldeportal vorgelegt. Das Portal ermöglicht Unternehmen, die im EU-Ausland Dienstleistungen erbringen und dazu Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vorübergehend entsenden, ein einziges Formular anstelle von 27 verschiedenen nationalen Formularen zu verwenden. Die Kommission geht davon aus, dass sich der für Meldungen benötigte Zeitaufwand dadurch um 73% reduzieren lässt. 

Das neue Portal soll Teil des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) sein. Den Mitgliedstaaten steht es allerdings frei, das einheitliche elektronische Meldeformular zu nutzen, eine Verpflichtung wird es nicht geben. 

Konkret hat die EU-Kommission eine Initiative zur Erarbeitung eines europäischen digitalen Registrierungsportals und eines einheitlichen entsenderechtlichen Registrierungsformats – der sog. eDeclaration – gestartet. 

Weitere Details finden Sie auf der Website der EU-Kommission. 

Informationen zur Arbeitnehmerentsendung in der EU finden Sie auf der Website der IHK Reutlingen.

Katrin Glaser

Katrin Glaser

International und internationale Fachkräfte
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin
Schwerpunkte: EU-Informationen, Enterprise Europe Network, Fördermittel EU, Länder und Märkte, Geschäftspartnersuche, Dienstleistungen im Ausland
Telefon: 07121 201-152
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