Firmen diskutieren über geplantes Lieferkettengesetz
Verantwortung: ja, Überforderung: nein

Künftig sollen Unternehmen stärker für ihre internationalen Lieferketten verantwortlich sein, so der Vorschlag der EU-Kommission. Doch ist das in der Praxis umsetzbar? Darüber diskutierten 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei einem Online-Workshop der IHK Reutlingen. Mit dabei war auch der Europaabgeordnete Axel Voss, der die Sichtweise des Parlaments auf den Kommissionsvorschlag einbrachte.
Der Tenor des Workshops: Faire und menschenwürdige Arbeitsbedingungen müssen gelten und zwar überall. In der Diskussion kam jedoch die Sorge auf, dass ein Auslandsengagement für kleine und mittlere Betriebe von hier nicht zu aufwendig und zu teuer werden darf. Dann würden auch die Partner in den Lieferländern verlieren, weil Aufträge ausbleiben.
Die Unternehmen im Workshop waren sich einig, dass es nicht ihre Aufgabe sein kann, vertrauenswürdige Informationen über Lieferanten im Ausland bereit zu stellen. Hier sehen sie staatliche Stellen in der Verantwortung. Zudem war es Konsens, dass das Lieferkettengesetz in der EU als Verordnung und nicht als Richtlinie verabschiedet werden sollte. Der Grund ist einfach: Eine Verordnung gilt in allen Staaten gleich, es kann dann keine nationalen Alleingänge geben.
Unternehmen können sich beteiligen
Ihre Meinung zum Lieferkettengesetz können heimische Unternehmen unmittelbar bei der EU-Kommission vortragen. Bis zum 8.Februar läuft noch eine Konsultation der EU-Kommission. Daran kann sich jedes Unternehmen beteiligen. Die IHK, die sich als regionale Interessenvertretung daran beteiligt, liefert gerne einen Antwortvorschlag sowie eine Übersicht der Workshop-Ergebnisse.
Der Workshop fand im Rahmen des Enterprise Europe Network statt. Das europaweite Beratungsnetzwerk unterstützt und informiert Unternehmen bei ihren internationalen Geschäften in Europa. Außerdem übermittelt es das Feedback von lokalen Unternehmen zu existierenden und geplanten EU-Gesetzen an die Europäische Kommission.
