"Unfaire Handelspraktiken"

USA begründen Zusatzzölle

Am 24. Juli haben die USA ihr Zollregime erneut angepasst. Die Zusatzzölle nach Section 122 des US-Handelsgesetzes waren abgelaufen. Als Ersatz hierfür setzte die US-Regierung Zölle nach Section 301 des gleichen Gesetzes in Kraft.

USA begründen ZusatzzölleBild: Weissblick - Fotolia.com

Für die EU, zusammen mit Taiwan, gilt seit Freitag, 24.Juli 2026, folgendes:

  • Für Produkte mit einem MFN-Zoll von weniger als 10% gilt ein Zollsatz von 10% inklusive MFN.
  • Für Produkte mit einem MFN-Zoll von mehr als 10% gilt der nur MFN-Zoll, ohne zusätzliche Zölle.

Der generelle US-Zusatzzoll für Waren aus der EU bleibt damit bei 10 Prozent.

Der neue US-Zusatzzoll funktioniert für EU-Waren wieder als All-Inclusive Zoll. Beträgt der reguläre Zollsatz (MFN-Zollsatz) zum Beispiel 3 Prozent, liegt die Zollbelastung mit dem Zusatzzoll bei 10 Prozent. Ist die Ware bereits mit einem regulären Zollsatz von mehr als 10 Prozent belegt, wird kein zusätzlicher Zoll erhoben.

Bei Importen, die aus US-Sicht die nationale Sicherheit gefährden, gelten weiterhin höhere Importzölle. Das betrifft aktuell vor allem Produkte, die Stahl, Aluminium oder Kupfer enthalten. Für diese Zölle gibt es eine neue Deminimis-Klausel. Wenn der Metallanteil nach Gewicht unter 15 Prozent liegt, fallen keine Zusatzzölle an. Nur wenige Produktgruppen sind ganz ausgenommen von Zusatzzöllen.

Ausführliche Informationen gibt es auf der Website der IHK Reutlingen zu Zöllen im Warenverkehr mit den USA.

Katrin Glaser

Katrin Glaser

International & internationale Fachkräfte
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin
Schwerpunkte: EU-Informationen, Enterprise Europe Network, Fördermittel EU, Länder und Märkte, Geschäftspartnersuche, Dienstleistungen im Ausland
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