Urteil zur Zusätzlichkeitserfordernis
Urlaubsgeld als steuerfreie Prämie
Foto: 3dkombinat-Fotolia.comDer Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in seinem Urteil vom 21. Januar 2026 (VI R 25/24) mit dem sogenannten Zusätzlichkeitserfordernis befasst. Danach können steuer- und sozialversicherungsfreie Prämien, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden müssen, mit anderen freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers verrechnet werden.
Gegenstand der Entscheidung war die steuerfreie "Corona-Prämie“. Die vom BFH aufgestellten Grundsätze dürften jedoch auch über den Einzelfall hinaus für weitere begünstigte Arbeitgeberleistungen von Bedeutung sein. Nach Auffassung des BFH zählen freiwillige Leistungen wie Urlaubsgeld oder variable Bonuszahlungen nicht zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Hiernach soll deren vollständige oder teilweise Umwandlung in eine steuerfreie Prämie grundsätzlich zulässig sein.

Zur Übersicht