Urteil zur Zusätzlichkeitserfordernis

Urlaubsgeld als steuerfreie Prämie

Aus der "Entlastungsprämie" ist nichts geworden. Falls eine solche Regelung künftig umgesetzt wird, dürfen Arbeitgeber freiwillige zusätzliche Leistungen wie Urlaubsgeld oder Boni in entsprechender Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Urlaubsgeld als steuerfreie PrämieFoto: 3dkombinat-Fotolia.com

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in seinem Urteil vom 21. Januar 2026 (VI R 25/24) mit dem sogenannten Zusätzlichkeitserfordernis befasst. Danach können steuer- und sozialversicherungsfreie Prämien, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden müssen, mit anderen freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers verrechnet werden. 

Gegenstand der Entscheidung war die steuerfreie "Corona-Prämie“. Die vom BFH aufgestellten Grundsätze dürften jedoch auch über den Einzelfall hinaus für weitere begünstigte Arbeitgeberleistungen von Bedeutung sein. Nach Auffassung des BFH zählen freiwillige Leistungen wie Urlaubsgeld oder variable Bonuszahlungen nicht zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Hiernach soll deren vollständige oder teilweise Umwandlung in eine steuerfreie Prämie grundsätzlich zulässig sein.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Kaufmännische Leitung & Zentrale Dienste, Recht & Steuern, Mitgliedermanagement,
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