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Kreise ziehen Notbremse

Die jüngste Corona-Verordnung erlaubt Öffnungen teilweise nach den aktuellen Inzidenzwerten der Kreise. Die jeweils gültigen Zahlen veröffentlicht das Land auf einer Übersichtsseite. Den Stufenplan, nach dem welche Geschäfte öffnen dürfen, gibt es ebenfalls auf der Seite der Landesregierung.
Landkreis Reutlingen
Über drei Tage in Folge lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Reutlingen über 100. Das bedeutet, dass die seit Anfang März geltenden Lockerungen zum 23. März 2021 wieder zurückgenommen werden mussten und damit die Corona-Notbremse in Kraft trat. Seitdem gab es noch keinen Rückgang unter die Marke 100. Somit gelten im Landkreis Reutlingen automatisch die vom Land ab einer Inzidenz von 100 vorgesehen Einschränkungen.
Unter anderem gilt folgendes:
- Im Einzelhandel darf kein „Click+Meet“ mehr angeboten werden.
- Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen.
- Ebenfalls schließen müssen Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten schließen.
- Schließung von Außensportanlagen für den Amateur und individuellen Freizeitsport.
Mehr auf www.kreis-reutlingen.de.
Zollernalbkreis
Die 7-Tage-Inzidenz im Zollernalbkreis lag zum 29. März 2021 bei 137,8. und zuvor über drei Tage hiinweg über 100. Damit greift wie im Landkreis Reutlingen die "Corona-Notbremse" (siehe oben).
Aktuelle Vorgaben und Maßnahmen gibt es auf den Seiten des Landkreises: www.zollernalbkreis.de
Landkreis Tübingen
Die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Tübingen steigt derzeit über 100. Hier wird das Landratsamt die Regeln verschärfen, sobald der Wert drei Tage am Stück über 100 liegt, womit bald zu rechnen ist. Mehr auf www.kreis-tuebingen.de.
Tübingen ist Modellprojekt "Öffnen mit Sicherheit"
In der Stadt Tübingen dürfen seit Dienstag, 16. März 2021, die Außengastronomie sowie Kunst- und Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos und Bibliotheken wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Zugangsvoraussetzung für alle ab 14 Jahren ist ein Tübinger Tagesticket als Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest. Als Alternative sind Schnelltests in der jeweiligen Einrichtung unter Aufsicht zulässig. Die Betriebe und Einrichtungen sind verpflichtet, die Einhaltung der Schnelltestpflicht zu überprüfen. Für den Einkauf auf dem Wochenmarkt braucht es kein Tagesticket.
Testpflicht für Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern
Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet die Stadt Tübingen zum 12. April 2021 dazu, ihre Belegschaft auf eigene Kosten auf Corona zu testen. Die Stadtverwaltung bietet die benötigten Schnelltests zum Kauf an.
Dafür hat die Stadt Tübingen folgende Regeln veröffentlicht:
"Wenn Beschäftigte maximal drei Tage pro Woche im Betrieb sind, muss einmal die Woche getestet werden. Ab vier Tagen Anwesenheit sind zwei Tests pro Woche verpflichtend. Wer ausschließlich im Homeoffice arbeitet oder bereits einen vollständigen Impfschutz hat, muss sich nicht testen lassen. Die Schnelltests muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Den Test können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb oder zu Hause machen. Alternativ können Beschäftigte auch eine öffentliche Teststation nutzen. Ein negatives Testergebnis muss immer schriftlich bestätigt werden."
Zudem bietet die Stadt Tübingen Unternehmen an, die selber testen, dass die Betriebe ihren Beschäftigten die Tübinger Tagestickets selber aushändigen können.
Weitere Infos zu den Regeln für Gastronomie und Kultureinrichtungen und den verpflichtenden Tests auf: www.tuebingen.de/tagesticket.

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