EU-Entgelttransparenz

Unterschiedliche Pflichten im EU-Ausland

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie gilt nicht unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, sondern muss bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgt in den EU-Ländern unterschiedlich – mit teils deutlich abweichenden Anforderungen für Unternehmen.

Unterschiedliche Pflichten im EU-AuslandFoto: Splash - stock.adobe.com

Einige EU-Staaten sind bereits vorangeschritten:

  • Belgien: In der französischsprachigen Gemeinschaft (Fédération Wallonie-Bruxelles) gilt seit Anfang 2025 ein Gesetz, das über die EU-Mindeststandards hinausgeht. Unternehmen müssen zusätzliche Berichts- und Transparenzpflichten erfüllen.
  • Polen: Eine erste Teilumsetzung ist im Dezember 2025 in Kraft getreten. Arbeitgeber sind verpflichtet, bereits in Stellenanzeigen Gehaltsinformationen offenzulegen. Weitere Regelungen, etwa zu detaillierten Gender-Pay-Gap-Berichten, sollen folgen.
  • Malta: Seit August 2025 bestehen erweiterte Transparenzrechte. Beschäftigte erhalten leichter Auskunft über ihre Vergütung, Bewerber werden bereits vor Vertragsabschluss über Gehaltsbänder informiert.

Andere Mitgliedstaaten haben bislang kaum konkrete Schritte unternommen. Dazu zählen unter anderem Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Griechenland und Ungarn. Wie streng oder umfangreich die jeweiligen nationalen Regelungen ausfallen werden, ist derzeit noch offen.

Auswirkungen für Unternehmen
Für Unternehmen mit Standorten in mehreren EU-Ländern bedeutet dies künftig unterschiedliche Transparenz- und Berichtspflichten. Insbesondere HR-Abteilungen müssen sich auf zusätzlichen Abstimmungs- und Anpassungsaufwand einstellen. Die nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie werden im Laufe des Jahres zunehmend Wirkung entfalten. Grenzüberschreitend tätige Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten und – wo möglich – interne Prozesse vereinheitlichen, um den administrativen Aufwand gering zu halten.

Mehr Infos zur Umsetzung in Deutschland.

Martin Fahling

Martin Fahling

International & internationale Fachkräfte,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Grundsatzfragen, Außenwirtschaftspolitik, Beratungen, Institute for Emerging Markets
Telefon: 07121 201-186
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