IHK Reutlingen zu unrechtmäßigen US-Zöllen

Unternehmen sollten Ansprüche zeitnah prüfen

Die IHK Reutlingen empfiehlt betroffenen Betrieben aus der Region Neckar-Alb, ihre Ansprüche wegen unrechtmäßig erhobenen US-Strafzöllen jetzt sorgfältig zu prüfen und notwendige Schritte einzuleiten.

Unternehmen sollten Ansprüche zeitnah prüfenBild: Weissblick - Fotolia.com

Grundsätzlich gilt: Anspruchsberechtigt ist derjenige, der die Zölle tatsächlich gezahlt hat – in der Regel ist das der US-Importeur. Deutsche Exporteure können nur dann selbst aktiv werden, wenn sie in den USA als „Importer of Record“ registriert sind. Andernfalls erfolgt die Abwicklung über den amerikanischen Geschäftspartner oder dessen Zollagenten. „Wichtig ist zu klären, wer die Zölle getragen hat und wie eine mögliche Rückforderung gemeinsam mit dem US-Partner umgesetzt werden kann“, sagt Martin Fahling, Bereichsleiter International bei der IHK Reutlingen.

So funktioniert die Rückerstattung
Die USA rangiert auf der Liste der wichtigsten Exportmärkte der Region Neckar-Alb auf Rang 1, das Exportvolumen liegt bei knapp zwei Milliarden Euro. Aufgrund der engen Handelsbeziehungen können auch Betriebe aus der Region Neckar-Alb betroffen sein. „Sie sollten bestehende Rückforderungsmöglichkeiten konsequent nutzen“, rät Fahling. Die Erstattungen erfolgen über ein digitales Verfahren der US-Zollbehörde „Customs and Border Protection“ (CBP). Voraussetzung ist unter anderem ein aktives Nutzerkonto im entsprechenden Online-Portal sowie die Hinterlegung von Bankdaten. Die Bearbeitung soll innerhalb von 60 bis 90 Tagen erfolgen.

Hintergrund
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hatte im Februar sogenannte „reziproke Zölle“ der Trump-Administration für unzulässig erklärt. Kurz darauf entschied ein US-Handelsgericht, dass bereits gezahlte Zölle inklusive Zinsen zurückerstattet werden müssen. Schätzungen zufolge geht es um ein Gesamtvolumen von bis zu 175 Milliarden US-Dollar.

Webinar-Reihe unterstützt bei aktuellen Fragen im USA-Geschäft
Unterstützung bei der Navigation durch das US-Zollchaos bietet die kostenfreie Webinar-Reihe “USA-Spezial“. Neben Zoll werden die Themen US-Re-Exportkontrolle, Recht und Steuern, Produkthaftung sowie Einreise- und Visabestimmungen aufgegriffen. Die Reihe beginnt am 18. Juni 2026 mit ”Vertragsrecht und Steuern". 
Hier geht es zur Anmeldung

Martin Fahling

Martin Fahling

International & internationale Fachkräfte,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Grundsatzfragen, Außenwirtschaftspolitik, Beratungen, Institute for Emerging Markets
Telefon: 07121 201-186
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite