EU-Entwaldungsverordnung
Unternehmen haben zusätzliches Jahr zur Umsetzung
Große Unternehmen müssen nun ab dem 30. Dezember 2025, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 der Verordnung nachkommen. Diese zusätzliche Zeit soll Unternehmen helfen, die Vorschriften von Anfang an reibungsloser umzusetzen, ohne die Ziele des Gesetzes zu untergraben.
Die Abstimmung über die informelle Einigung zwischen den beiden Gesetzgebern wird auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung des Parlaments (16. bis 19. Dezember) gesetzt. Anschließend muss der Rat das Vorhaben noch formal absegnen. Damit die Verschiebung in Kraft treten kann, muss der vereinbarte Text noch vor Jahresende im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Dies sollte jedoch einer Verschiebung der Verordnung nicht mehr im Wege stehen.
Nähere Infos finden Sie auf der Website des Europäischen Parlaments.
Von der EUDR betroffen sind Unternehmen, die bestimmte relevante Rohstoffe (zum Beispiel Ölpalmen, Kaffee, Kakao, Kautschuk oder Holz) oder daraus hergestellte relevante Erzeugnisse in die EU einführen, in Verkehr bringen, bereitstellen oder ausführen. Als relevante Erzeugnisse gelten solche, die relevante Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert oder unter deren Verwendung hergestellt werden. So beispielsweise Schokolade, Röstkaffee, Palmöl, Luftreifen aus Kautschuk und Möbel aus Holz. Die Erzeugnisse sind in Anhang I der Verordnung im Amtsblatt der EU genannt. Weitere Informationen finden Sie auf der IHK-Website.
Wie können sich betroffene Unternehmen vorbereiten?
- Sie müssen sich im EU-Informationssystem registrieren und dort eine Sorgfaltserklärung abgeben. Die Sorgfaltserklärungen werden dann mit einer Referenznummer versehen. Diese Nummer begleitet das Produkt entlang der gesamten Lieferkette. Die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten haben ebenfalls Zugriff auf die abgegebenen Erklärungen. Informationen zum IT-Tool wie Benutzeranweisungen und Antragsformulare für Schulungssitzungen sind auf der Website der EU-Kommission zu finden.
- Hilfsangebote bietet der Helpdesk für Menschenrechte. Wichtigste Informationsquelle für die neue Verordnung ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Informationsseite "Entwaldungsfreie Produkte“, ins Deutsche übersetzte FAQs der EU-Kommission zur EUDR und Erklärvideo). Desweiteren hat die EU-Kommission IM EU-Amrsblatt zur Unterstützung ein Leitliniendokument veröffentlicht.
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