Landratsamt Tübingen und IHK wenden sich an Unternehmen
Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge dringend gesucht
Die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen stellt Landkreise und Kommunen vor größte Herausforderungen. So rechnet der Landkreis Tübingen allein für den Monat Oktober mit einer Zuweisung von mindestens 450 Flüchtlingen – Tendenz weiter steigend. All diese Menschen müssen im Landkreis untergebracht werden. Die vorhandenen Möglichkeiten und Angebote – insbesondere die im Hinblick auf den nahenden Winter kurzfristig realisierbaren – sind nahezu erschöpft. Das Landratsamt hat zwischenzeitlich bereits Menschen in Sport- und Festhallen untergebracht und richtet den Fokus nun auf Industrie- und Gewerbehallen sowie leer stehende Bürogebäude, die möglichst rasch nutzbar gemacht werden können. Die Firmen werden in dem Schreiben gebeten, verfügbare Immobilien rasch zu melden.
Die in Frage kommenden Immobilien sollten ab 70 Quadratmeter groß sein und möglichst über eine Zentralheizung verfügen. Eine gültige Nutzungsgenehmigung im Sinne der Baunutzungsverordnung für Wohnungen oder soziale Zwecke wäre wünschenswert. Unternehmen, die ein Objekt an den Landkreis vermieten können, sollten Grundrisspläne, Lageplan und Flächenaufstellung beibringen können. Die Mietdauer ist Verhandlungssache. Es sollte auf Seiten des Vermieters eine Mietzins- und Betriebskostenvorstellung bestehen.
Unternehmen, die solche Gebäude vermieten können, werden gebeten, sich bei Frau Armbrust-Hikel vom Landratsamt Tübingen, Telefon: 07071-2071201 sowie E-Mail: a.armbrust-hikel(at)kreis-tuebingen.de zu melden. Dort gibt es auch Antworten auf Fragen und weitere Informationen.