Bundesverwaltungsgericht-Urteil zu Umweltzonen
Umsetzung mit Augenmaß
Das Bundesverwaltungsgericht hat Urteile bestätigt, wonach Städte und Gemeinden Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zur Minderung der Stickstoffdioxidbelastung anordnen können. In der Region könnte dies in Balingen, Reutlingen und Tübingen Anwendung finden. „Wir müssen wohl damit rechnen, dass die Behörden vor Ort nun handeln müssen“, befürchtet Benz. Aus Sicht der IHK muss alles getan werden, um die Erreichbarkeit nicht völlig auszuschließen. „Wichtig ist uns vor allem, dass die Gewerbegebiete in den Umweltzonen weiterhin angefahren werden können.“ Das wirtschaftliche Leben muss weitergehen, sagt Benz: „Wir erwarten von den regionalen Akteuren eine Umsetzung des Urteils mit Fingerspitzengefühl und Augenmaß.“ Dazu gehört für Benz auch, dass Unternehmen, die für betriebliches Überleben auf einen Fuhrpark mir Dieselfahrzeugen zwingend angewiesen sind, Ausnahmegenehmigungen erhalten. „Alles andere wäre existenzbedrohend.“
Längerfristige Perspektive
IHK-Präsident Christian O. Erbe vermisst in der aktuellen Diskussion die längerfristige Perspektive. Fahrverbote können die Schadstoffbelastungen nur auf kurze Sicht unter die gesetzlichen Grenzwerte bringen. „Mit einer möglichen Verschärfung der Grenzwerte beginnt das Problem von neuem.“ Erbe plädiert daher für eine Diskussion um zukunftssichere Lösungen. So wünscht sich die Wirtschaft Güterverkehrskonzepte für die Innenstädte und Mobilitätskonzepte, die regionsweit gewährleisten, dass Menschen mobil bleiben. „Pendler, Berufskraftfahrer, Schüler oder Gäste von außerhalb – ohne Mobilität wird sich unser Wohlstand nicht halten lassen.“ Das Urteil muss vor diesem Hintergrund als „Startschuss zu nachhaltigen Änderungen verstanden werden", so Erbe.
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