Aufenthaltsverlängerung

Ukrainische Mitarbeitende sichern

Der Bundesrat verlängerte den Aufenthaltstitel ukrainischer Geflüchteter nach § 24 Aufenthaltsgesetz bis zum 4. März 2026. Wer Ukrainerinnen und Ukrainer beschäftigt, sollte sich mit deren Aufenthaltstitel beschäftigen.

Ukrainische Mitarbeitende sichernFoto: Sebastian Duda/shutterstock.com

Für eine langfristige Bleibe- und Jobperspektive sollten Unternehmen gemeinsam mit ihren ukrainischen Mitarbeitenden frühzeitig klären, ob ein Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel möglich ist – und so der Aufenthalt dauerhaft gesichert werden kann. Weitere Informationen finden Sie im Infopapier zur Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine vom Netzwerk “Unternehmen integrieren Flüchtlinge”. 

Quelle: IHK Regensburg

Svitlana Burmey

Svitlana Burmey

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