Umstellung auf E-Rechnung
Übergangsfrist läuft
Foto: LuckyStep - stock.adobe.comNur noch bis Ende 2026 dürfen Papier‑ oder – mit Zustimmung des Empfängers – PDF‑Rechnungen verwendet werden. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 Euro verlängert sich diese Möglichkeit bis Ende 2027.
Ab dem 1. Januar 2028 sind die gesetzlichen Anforderungen an E‑Rechnungen im B2B‑Bereich grundsätzlich für alle Unternehmen verpflichtend umzusetzen.
Unternehmen sollten die verbleibende Übergangszeit nutzen, um
- Rechnungssoftware zu prüfen und anzupassen,
- interne Prozesse und Zuständigkeiten zu klären
- die revisionssichere Archivierung sicherzustellen.
Weitere Informationen zur E-Rechnung
Quelle: IHK für München und Oberbayern

Zur Übersicht