Modellversuch „Öffnen mit Sicherheit“

Tübinger Firmen müssen testen

Tübinger Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten unterliegen ab Montag, 12. April, einer Testpflicht für ihre Belegschaft.

Tübinger Firmen müssen testennito - stock.adobe.com

Im Rahmen des Modellversuchs „Öffnen mit Sicherheit“ unterliegen ab Montag, 12. April 2021, alle Arbeitgeber, die in Tübingen mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, einer Testpflicht für ihre Belegschaft. Die Stadtverwaltung bietet die benötigten Schnelltests zum Kauf an.

Es gilt: Wenn Beschäftigte maximal drei Tage pro Woche im Betrieb sind, muss einmal die Woche getestet werden. Ab vier Tagen Anwesenheit sind zwei Tests pro Woche verpflichtend. Wer ausschließlich im Homeoffice arbeitet oder bereits einen vollständigen Impfschutz hat, muss sich nicht testen lassen. Die Schnelltests muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Den Test können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb oder zu Hause machen. Alternativ können Beschäftigte auch eine öffentliche Teststation nutzen. Ein negatives Testergebnis muss immer schriftlich bestätigt werden.

Tests können bestellt werden
Betriebe ab 50 Personen können für ihre Beschäftigten Schnelltests der Firma Abbott über die städtische Wirtschaftsförderung zum Einkaufspreis von 4,50 Euro pro Stück plus Mehrwertsteuer bestellen (per E-Mail an wit(at)tuebingen-wit.de) und werktags zwischen 7.30 und 12 Uhr in der Hermann-Hepper-Halle abholen. Betriebe, deren Kundschaft in Tübingen einer Testpflicht unterliegt, können unabhängig von der Betriebsgröße weiterhin kostenfreie Schnelltests erhalten. Arbeitgeber erhalten bei Bedarf auch Tübinger Tagestickets, die sie ihren negativ getesteten Beschäftigten für den Besuch von Einzelhandelsgeschäften und Friseursalons in Tübingen ausstellen können.

Testergebnisse melden
Die Stadtverwaltung bittet alle Betriebe, die Zahl der positiven und negativen Ergebnisse wöchentlich per E-Mail zu melden. Die Testpflicht wurde in Abstimmung mit dem zuständigen Sozialministerium des Landes eingeführt und ist in einer städtischen Allgemeinverfügung geregelt. Diese gilt zunächst bis 18. April 2021 und soll in Abhängigkeit vom weiteren Infektionsgeschehen verlängert werden.

IHK-Ratgeber
Worauf Betriebe achten müssen, wenn sie im Unternehmen testen, zeigt der IHK-Ratgeber.

Jennifer Jakob

Jennifer Jakob

Zentrale Dienste und Kundenmanagement
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Personal und interne Prozesse
Schwerpunkte: Bewerbermanagement, Personalentwicklung, Netzwerk Personal
Telefon: 07121 201-273
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite


Zur Übersicht