Corona-Prävention
Tests nur durch Betriebsarzt
Die Rechtslage ist für Baden-Württemberg eindeutig: Apotheken dürfen keine Covid-19-Schnelltests direkt an Verbraucher wie beispielsweise Einzelpersonen, Vereine oder Betriebe abgeben. Da es vereinzelt Hinweise darauf gab, dass Firmen selbst ihre Mitarbeiter testen, klärt der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) über die aktuelle Sachlage im Bundesland auf. Eine Abgabe von COVID-19-PCR-Tests ist Apotheken nur an Fachpersonal wie Ärzte, Betriebsärzte, Gesundheitsbehörden oder Testeinrichtungen erlaubt.
Da es sich bei COVID-19 um eine meldepflichtige Erkrankung handelt, dürfen Apotheken solche Tests nicht in an Privatpersonen oder nichtärztliche Berufsgruppen abgeben. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann hohe Geldbußen nach sich ziehen.
Wichtig: Wenn Unternehmen angesichts der nun wieder steigenden Infektionszahlen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern COVID-19-PCR-Tests anbieten wollen, müssen sie dies über den firmeneigenen oder ihren externen Betriebsarzt tun. Nur so können solche Tests über die Apotheken bezogen werden.
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