Corona-Prävention

Tests nur durch Betriebsarzt

Corona-Schnelltests im Betrieb? Das geht in Baden-Württemberg nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie der Landesapothekerverband mitteilt.

Tests nur durch BetriebsarztFoto: photoguns -stock.adobe.com

Die Rechtslage ist für Baden-Württemberg eindeutig: Apotheken dürfen keine Covid-19-Schnelltests direkt an Verbraucher wie beispielsweise Einzelpersonen, Vereine oder Betriebe abgeben. Da es vereinzelt Hinweise darauf gab, dass Firmen selbst ihre Mitarbeiter testen, klärt der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) über die aktuelle Sachlage im Bundesland auf. Eine Abgabe von COVID-19-PCR-Tests ist Apotheken nur an Fachpersonal wie Ärzte, Betriebsärzte, Gesundheitsbehörden oder Testeinrichtungen erlaubt.

Da es sich bei COVID-19 um eine meldepflichtige Erkrankung handelt, dürfen Apotheken solche Tests nicht in an Privatpersonen oder nichtärztliche Berufsgruppen abgeben. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann hohe Geldbußen nach sich ziehen.

Wichtig: Wenn Unternehmen angesichts der nun wieder steigenden Infektionszahlen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern COVID-19-PCR-Tests anbieten wollen, müssen sie dies über den firmeneigenen oder ihren externen Betriebsarzt tun. Nur so können solche Tests über die Apotheken bezogen werden.

Jennifer Jakob

Jennifer Jakob

Zentrale Dienste und Kundenmanagement
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Personal und interne Prozesse
Schwerpunkte: Bewerbermanagement, Personalentwicklung, Netzwerk Personal
Telefon: 07121 201-273
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