Bei Erkältungsbeschwerden
Telefonische Krankschreibung wieder möglich
Telefonische Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden sind seit Montag bundesweit wieder möglich. Auf diese Sonderregelung, die zunächst bis zum Jahresende gelten soll, hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss verständigt - wie schon einmal in der Anfangsphase der Coronavirus-Pandemie bis Ende Mai. Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Die Krankschreibung gibt es für bis zu sieben Tage, eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist ebenfalls telefonisch möglich.
Mehr Informationen zur telefonischen Krankschreibung lesen Sie in der Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses.
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