Bei Erkältungsbeschwerden

Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Seit Montag sind bei Erkältungssymptomen wieder telefonische Krankschreibungen möglich. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Die Regelung gilt zunächst bis zum Jahresende.

Telefonische Krankschreibung wieder möglichFoto: sitthiphong - stock.adobe.com

Telefonische Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden sind seit Montag bundesweit wieder möglich. Auf diese Sonderregelung, die zunächst bis zum Jahresende gelten soll, hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss verständigt - wie schon einmal in der Anfangsphase der Coronavirus-Pandemie bis Ende Mai. Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Die Krankschreibung gibt es für bis zu sieben Tage, eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist ebenfalls telefonisch möglich.

Mehr Informationen zur telefonischen Krankschreibung lesen Sie in der Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Jennifer Jakob

Jennifer Jakob

Zentrale Dienste und Kundenmanagement
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Personal und interne Prozesse
Schwerpunkte: Bewerbermanagement, Personalentwicklung, Netzwerk Personal
Telefon: 07121 201-273
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite


Zur Übersicht