Änderungen im Juli
Tachografenpflicht, Minijobs, Zoll
Foto: pixelkorn - stock.adobe.comTachographenpflicht bei Auslandsfahrten ausgeweitet
Für grenzüberschreitende Gütertransporte gilt die Tachographenpflicht künftig bereits für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit mehr als 2,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Innerhalb Deutschlands bleibt die bisherige Regelung bestehen. Für Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen gelten, etwa beim Transport eigener Werkzeuge oder Maschinen. Mehr.
Minijobber können wieder rentenversicherungspflichtig werden
Beschäftigte, die sich bislang von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen, können diese Entscheidung künftig einmalig zurücknehmen. Damit erhalten sie wieder Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Mehr.
Förderung für die Umnutzung von Gewerbeimmobilien
Der Bund unterstützt den Umbau leerstehender Gewerbeimmobilien zu Wohnraum. Für jede neu entstehende Wohneinheit können bis zu 30.000 Euro Zuschuss beantragt werden. Voraussetzung ist unter anderem die Einhaltung bestimmter Energiestandards. Mehr
Steuererklärung einfacher digital erledigen
Mit der neuen App „MeinELSTER+“ können erste Nutzergruppen ihre Einkommensteuererklärung direkt auf dem Smartphone oder Tablet einreichen. Außerdem endet am 31. Juli die reguläre Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2025. Für steuerlich beratene Personen gelten längere Fristen.
Recht auf Reparatur kommt
Deutschland setzt bis Ende Juli die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur um. Hersteller bestimmter Produkte müssen künftig Reparaturen zu angemessenen Bedingungen ermöglichen und Ersatzteile länger vorhalten. Davon könnten auch Reparaturbetriebe profitieren. Die DIHK hat sich in den Prozess eingebracht.
Onlinebestellungen aus Nicht-EU-Ländern werden teurer
Für Warensendungen mit einem Wert unter 150 Euro wird eine neue pauschale Zollgebühr eingeführt. Dadurch können Einkäufe bei Händlern außerhalb der EU künftig höhere Gesamtkosten verursachen.
BPA-Verbot bei Lebensmittelkontaktmaterialien
Ab dem 20. Juli dürfen neue Lebensmittelverpackungen, Trinkflaschen und weitere Materialien mit Lebensmittelkontakt kein Bisphenol A (BPA) mehr enthalten. Hersteller und Lebensmittelbetriebe müssen ihre Produkte entsprechend umstellen.
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