Energie- und Stromsteuer sparen
Stromsteuer-Berechnungstool
Anträge auf Ermäßigung können für das Jahr 2021 noch bis Ende 2022 gestellt werden. Über die Möglichkeiten der Steuerbefreiung oder -ermäßigung für das produzierende Gewerbe informiert ein aktualisiertes IHK-Merkblatt.
Das Excel-Berechnungstool berechnet die möglichen Erstattungsansprüche nach den Paragraphen 51 bis 55 Energiesteuergesetz bzw. nach Paragraphen 9 bis 10 Stromsteuergesetz. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können damit sehr schnell einschätzen, was eine Antragstellung bringt und ob sich beispielsweise - vor dem Hintergrund möglicher Steuerermäßigungen im Rahmen des Spitzenausgleichs - die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 lohnt.
Zum Berechnungstool und Merkblatt auf der Seite der IHK Lippe zu Detmold.
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