Energie- und Stromsteuer sparen

Stromsteuer-Berechnungstool

Für die Strom- beziehungsweise Energiesteuer gibt es zahlreiche Steuerentlastungen und -ermäßigungen. Ein Berechnungstool der IHK-Organisation hilft, mögliche Erstattungsansprüche zu ermitteln.

Stromsteuer-BerechnungstoolFoto: vchalup - stock.adobe.com

Anträge auf Ermäßigung können für das Jahr 2021 noch bis Ende 2022 gestellt werden. Über die Möglichkeiten der Steuerbefreiung oder -ermäßigung für das produzierende Gewerbe informiert ein aktualisiertes IHK-Merkblatt.

Das Excel-Berechnungstool berechnet die möglichen Erstattungsansprüche nach den Paragraphen 51 bis 55 Energiesteuergesetz bzw. nach Paragraphen 9 bis 10 Stromsteuergesetz. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können damit sehr schnell einschätzen, was eine Antragstellung bringt und ob sich beispielsweise - vor dem Hintergrund möglicher Steuerermäßigungen im Rahmen des Spitzenausgleichs - die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 lohnt.

Zum Berechnungstool und Merkblatt auf der Seite der IHK Lippe zu Detmold.

Dr. Stefan Engelhard

Dr. Stefan Engelhard

Innovation und Umwelt,
IHK-Zentrale
Position: Leiter Institut für Wissensmanagement und Wissenstransfer (IHK-IWW) / Bereichsleiter Innovation und Umwelt / Head of ESA BIC Baden-Württemberg
Schwerpunkte: Innovationsberatung, Beratung zu FuE-Förderprogrammen, ESA BIC Baden-Württemberg, Regionales Innovationsmanagement Neckar-Alb, KI-Checker Neckar-Alb
Telefon: 07121 201-158
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