Vorteile für E-Autos und emissionsfreie Lastwagen
Steuer- und Mautbefreiungen verlängert
Foto: Scharfsinn/shutterstock.comDer Bundestag hat am 4. Dezember 2025 das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen; und dieses wurde am 22. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit wird die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge um fünf Jahre verlängert. Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben damit für bis zu zehn Jahre steuerfrei, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Wer erst zum Ende der Frist umsteigt, genießt also nur noch eine fünfjährige Kfz-Steuerfreiheit. Ohne den Bundestagsbeschluss wäre die bisherige Steuerbefreiung bereits Ende dieses Jahres ausgelaufen.
Für die Einstufung als Elektrofahrzeug wird auf die Definition in § 9 Absatz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes verwiesen. Demnach sind alle rein elektrische Fahrzeugtypen erfasst. Dies schließt neben Personenkraftwagen auch Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse mit ein.
Regelungstext im Bundesgesetzblatt
Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw bis Mitte 2031 verlängert
Am 1. Dezember wurde zudem durch das "Vierte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ die bestehende Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw wird über den 31. Dezember 2025 hinaus bis zum 30. Juni 2031 verlängert.
Damit wird der volle Zeitraum der europäischen „Eurovignetten-Richtlinie“ genutzt. Im Jahr 2024 entfielen 3,9 % der neu zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge in der EU auf emissionsfreie Fahrzeuge. Mit der Verlängerung der Mautbefreiung will das Bundesministerium für Verkehr den Markthochlauf emissionsfreier Lkw weiter unterstützen. Lkw bis 4,25 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse sind unbefristet von der Lkw-Maut ausgenommen.
Regelungstext im Bundesgesetzblatt
Neue digitale Einbuchung via App ab 2026
Ab Anfang 2026 wird zusätzlich zur bisherigen automatischen Einbuchung über Fahrzeuggerät und manuellen Buchung über Internet oder App eine neue teilautomatische Einbuchung über die „TollNow“-App möglich sein. Dabei werden Fahrstrecken während der Fahrt über Positionsdaten eines mobilen Geräts, wie eines Smartphones, erfasst.
Die App ersetzt nicht das klassische Fahrzeuggerät, sondern erweitert das manuelle Verfahren, insbesondere für Gelegenheitsnutzer ohne fest installiertes Gerät. Ein Umbuchen, etwa bei unerwarteten Streckensperrungen, ist nicht mehr erforderlich. Ab Mitte Januar 2026 wird die App zunächst für iOS verfügbar sein.
Weitere Informationen rund um die Neuerung bei der Lkw-Maut gibt es beim Bundesamtes für Logistik und Mobilität und bei der Toll Collect GmbH.
Quelle: DIHK

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