Sonderprogramm der Bundesagentur
Sprachkurse für Flüchtlinge
Teilnehmen dürfen nur Menschen, die nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat stammen und bei denen ein dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Außerdem dürfen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer noch nicht an einem Integrationskurs oder Sprachkurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge teilgenommen haben.
Durch die geplante Änderung im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes ist es der Bundesagentur möglich, diese Sprachkurse zu fördern, die zum ersten November starten werden. Bedingung ist jedoch, dass die Kurse spätestens bis zum 31. Dezember beginnen. Für Bildungseinrichtungen, die Deutschkenntnisse vermitteln können, gibt es ausführliche Informationen zur Förderung auf der Internet-Seite der Arbeitsagentur.
Das Finanzvolumen für die Sprachförderung beträgt zwischen 54 Millionen und 121 Millionen Euro, deutschlandweit sollen bis zu 100.000 Flüchtlinge davon profitieren.
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