Neustarthilfe: Endabrechnung steht an

Soloselbstständige müssen handeln

Wer während der Corona-Pandemie per Direktantrag Neustarthilfe erhalten hat, muss an die Schlussabrechnung denken. Bitte beachten: Machen Sie die Endabrechnung nicht bis Ende 2021 , müssen Sie die gesamte erhaltene Neustarthilfe zurückzahlen.

Soloselbstständige müssen handelnFoto: Eyetronic - Fotolia.com

Endabrechnung der Neustarthilfe: Wer ist betroffen und wann läuft die Frist ab?
Betroffen ist jeder, der Neustarthilfe bekommen hat. Jedoch sind die Fristen, wann die Endabrechnung einzureichen ist, unterschiedlich.

  • Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar bis einschließlich Juni 2021) Direktantragsteller über Elster: ab 29. Oktober bis 31. Dezember 2021.
  • Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar bis einschließlich Juni 2021) Antrag über prüfende Dritte:
    ab Ende November bis 30. Juni 2022.
  • Neustarthilfe Plus (Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021) Direktantragteller:
    Anfang 2022 bis 31. März 2022.

ACHTUNG: Die Frist für Direktantragsteller der Neustarthilfe für die Endabrechnung beginnt Ende Oktober und läuft am 31. Dezember ab. Als Soloselbständiger sollten Sie sich direkt mit dem Online-Verfahren vertraut machen.

Wie und wo erfolgt die Endabrechnung?
Die Schlussrechnung erfolgt ausschließlich über Online-Formulare. Ausdruck und Versand per Post ist NICHT möglich. Um die Endabrechnung zu beantragen, benötigen Sie Ihr ELSTER-Zertifikat.

Was müssen Sie nach der Endabrechnung zurückzahlen?
Lag Ihr Umsatz im Förderzeitraum - also Januar bis einschließlich Juni 2021 - um mehr als 60 Prozent unter dem von 2019, dann können Sie den Vorschuss komplett behalten. Fiel der Rückgang weniger stark aus, muss ein Teil der Neustarthilfe zurückbezahlt werden. Ziel ist, dass Neustarthilfe und Umsatz im Förderzeitraum nicht mehr als 90 Prozent des Vorjahreszeitraumes umfassen.

Wenn der Umsatz um weniger als 10 Prozent zurückgegangen ist, muss die gesamte Förderung zurückgezahlt werden.

Beispiel:
Frau Meier gibt als Selbständige Klavierunterricht. Im Jahr 2019 hat sie 30.000 Euro verdient. Der Referenzumsatz im ersten halben Jahr 2019 beträgt damit 15.000 Euro. Sie hat Neustarthilfe beantragt und den maximal möglichen Vorschuss 7.500 Euro erhalten.

  • Hat sie im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 Umsätze von 40 Prozent oder weniger des Referenzumsatzes (d.h. 6.000 Euro oder weniger) erzielt, kann sie den Vorschuss von 7.500 Euro in voller Höhe behalten. Andernfalls muss sie einen Teil der Neustarthilfe zurückzahlen.
  • Hat sie beispielsweise im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 Umsätze von 70 Prozent des Referenzumsatzes (d.h. 10.500 Euro) verdient, muss sie 3.000 Euro der als Vorschuss erhaltenen Neustarthilfe zurückzahlen.
  • Hat sie sogar 90 Prozent des Referenzumsatzes (d.h. 13.500 Euro) oder mehr verdient, dann muss sie die gesamte Neustarthilfe zurückzahlen.

Schlussrechnung Neustarthilfe: Welche Unterlagen brauchen Sie und wie läuft sie ab?
Die Endabrechnung für Direktanträge der Neustarthilfe soll einfach laufen. Alle Soloselbständigen, die einen Direktantrag gestellt und Neustarthilfe bekommen haben, werden per E-Mail über den Start der Endabrechnung informiert.

Was wird benötigt?

  • Bitte halten Sie Ihr Elster-Zertifikat bereit.
  • Angegeben werden muss der erzielte Umsatz und die sonstigen Einnahmen zum Beispiel aus nichtselbstständiger Tätigkeit im Zeitraum Januar bis Juni 2021.
  • Die anderen Angaben werden aus dem Antrag übernommen, der im Online-Tool hinterlegt ist.

Wann bekommen Sie Bescheid?

  • Das Online-Tool gibt sofort nach Eingabe der Daten eine Schätzung ab, ob und wenn ja wieviel zurückgezahlt werden muss.
  • Haben Sie Ihre Endabrechnung abgeschickt, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
  • Bis Ende Mai 2022 erhalten Sie von Ihrer Bewilligungsstelle Bescheid, ob und ggf. wie viel Sie bezahlen müssen.
  • Für Rückzahlungen haben Sie Zeit bis Ende Juni 2022

Fragen zum Verfahren

  • Können die Angaben in der Endabrechnung korrigiert werden?
    Nein, es sind keine Änderungen möglich.
  • Wie läuft die Kontrolle der Angaben ab?
    Es gibt Stichprobenkontrollen, ob die angegebenen Umsätze korrekt sind.
  • Was passiert, wenn keine Endabrechnung gemacht wird?
    In diesem Fall muss die gesamte Neustarthilfe zurückgezahlt werden.
Vincent Schoch

Vincent Schoch

Existenzgründung und Unternehmensförderung
IHK-Zentrale
Position: Leiter Handel und Einpersonen- und Kleinunternehmen
Schwerpunkte: Handel, Initiative Einpersonen- und Kleinunternehmen, Fördermittel und Finanzierung
Telefon: 07121 201-167
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