Energiepolitik
Solarpaket soll Einstieg erleichtern
Mitte Mai 2024 trat das "Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung" - kürzer: Solarpaket I - in Kraft. Besonders Unternehmer profitieren von attraktiven Förderungen und einem vereinfachten bürokratischen Prozess.
Eine der wichtigsten Änderungen bringt Erleichterungen für größere betriebliche Photovoltaik- (PV-) Anlagen: Unternehmen mit Solaranlagen über 100 Kilowatt Leistung müssen nicht länger zwingend an der Direktvermarktung teilnehmen. Dadurch entfällt der bisherige Verwaltungsaufwand und überschüssiger Strom kann nun direkt und ohne Vermarktungskosten an Netzbetreiber weitergegeben werden. Zwar erhalten die Betriebe hierfür keine Einspeisevergütung, doch unter dem Strich profitieren vor allem Unternehmen mit hohem Eigenverbrauch, da sie an Flexibilität und Wirtschaftlichkeit gewinnen. Zudem wurden die Einspeisevergütungen für gewerbliche Dachanlagen von 40 bis 750 Kilowatt um 1,5 Cent pro Kilowattstunde angehoben, was die Investition in Solaranlagen zusätzlich attraktiver macht. Die DIHK hat die zentralen Änderungen in einem Erklärfilm kompakt zusammengefasst.
Quelle: DIHK
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