Sanktionen

So sollten Unternehmen damit umgehen

Erste Infos, wie Unternehmen mit Sanktionen umgehen können, finden im Ausland tätige Betriebe hier.

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Wer muss über Unternehmen auf Sanktionslisten Bescheid wissen?
 Mit Sanktionen werden juristischen und natürlichen Personen Beschränkungen für die Durchführung von wirtschaftlichen Aktivitäten im Ausland auferlegt. Ihre Geschäftspartner auf den Sanktionslisten zu überprüfen, sollten in erster Linie:

  • Banken;
  • Niederlassungen ausländischer Organisationen;
  • Unternehmen, die mit Fremdwährungen arbeiten;
  • Bürger anderer Länder, da auf dem internationalen Markt tätig sind.

 Beispiel: Wenn die Muttergesellschaft auf dem Gebiet eines Landes registriert ist, welches die Sanktionen unterstützt, müssen auch ihre Niederlassungen und Außenstellen die Restriktionen einhalten. Wenn ein Unternehmen innerhalb eines Landes Geschäfte tätigt und nicht mit ausländischen Partnern zusammenarbeitet, ist es wahrscheinlich nicht von den Sanktionen betroffen.
 
Wann laufen Unternehmen Gefahr, gegen die Sanktionsvorschriften zu verstoßen?
 Es besteht ein großes Risiko:

  • wenn die Abrechnung bargeldlos in US-Dollar erfolgt. US-Banken prüfen, ob Sender und Empfänger der Transaktionen auf den Sanktionslisten stehen. Wenn eine an der Transaktion beteiligte Partei sanktioniert wird oder im Namen eines solchen Unternehmens handelt, können deren Konten gesperrt oder auf die Sanktionsliste gesetzt werden;
  • wenn Parteien der Transaktion Staatsbürger der Vereinigten Staaten oder der Europäischen Union sind;
  • wenn das Geschäft den Kauf von US-Gütern zum Weiterverkauf an sanktionierte Parteien beinhaltet oder teilweise innerhalb der EU durchgeführt wird.

Welche Risiken bestehen bei der Zusammenarbeit mit einer sanktionierten natürlichen oder juristischen Person?
 Die Risiken hängen vom Profil der Organisation und den Aspekten der Zusammenarbeit ab. Wenn eine Bank ihren Kunden erlaubt, Transaktionen mit einem Geschäftspartner, der auf der Sanktionsliste steht, durchzuführen, kann das Finanzinstitut mit einer Geldstrafe belegt, vom internationalen Zahlungssystem ausgeschlossen und auf die Sanktionsliste gesetzt werden sowie ihre Lizenz verlieren.
Eine korrekte Interpretation der Sanktionsbeschränkungen ist die Aufgabe von Compliance-Spezialisten.
 
Wie finden Sie heraus, ob ein Unternehmen mit Sanktionen belegt ist?
Ob Ihr Auftragnehmer mit Sanktionen belegt worden ist, können Sie auf der offiziellen Website der Regulierungsbehörde des betreffenden Landes überprüfen. Bitte bedenken Sie, dass jede Aufsichtsbehörde ihre eigene Liste erstellt und es keine einheitliche, weltweite Datenbank der Sanktionen gibt. Sanktionslisten werden von mehr als 20 Ländern und Organisationen geführt. Dazu gehören die Vereinigten Staaten (OFAC SDN, NON SDN), das Vereinigte Königreich (HM Treasure), die Schweiz (SECO), die Europäische Union, Deutschland (BAFA), die Vereinten Nationen und andere.
 
Was besagt die „50-Prozent-Regel“?
Gemäß der Regel unterliegt auch jedes Unternehmen diesen Sanktionen, das zu 50 Prozent oder mehr im Besitz von sanktionierten Unternehmen ist. Die Schwierigkeit besteht darin, dass diese (Sub-) Unternehmen nicht auf den Sanktionslisten stehen. Selbst die Überprüfung der Sanktionslisten bietet keine Gewähr dafür, dass eine Person oder Organisation nicht unter die Sanktionen fällt. Daher ist es wichtig, die Struktur des Partnerunternehmens zu prüfen.

Martin Fahling

Martin Fahling

International und internationale Fachkräfte,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Grundsatzfragen, Außenwirtschaftspolitik, Beratungen
Telefon: 07121 201-186
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