Regelung für Jahr-, Floh- und Krämermärkte

So kann jetzt kontrolliert werden

Das Land hat die Regelungen zu Zugangs- und Nachweiskontrollen für Jahr-, Floh- und Krämermärkte präzisiert. Damit fallen rechtliche Unsicherheiten weg, die zu Absagen geführt haben.

So kann jetzt kontrolliert werdenFoto: олина Власова -stock.adobe.com

Die Klarstellung erfolgte auf Initiative der IHKs und des Branchenverbands. Die vorherigen Regelungen hatten vielerorts dazu geführt, dass Märkte von Kommunen abgesagt wurden, weil den Verwaltungen unklar war, wie und ob sie den Zugang hätten sicherstellen und kontrollieren müssen.

Mit der Präzisierung in den FAQs auf der Webseite des Landes gelten nun für die Zugangskontrolle auf Märkten, die ausschließlich Waren anbieten und denen kein Eventcharakter zukommt, folgende Regeln:

  • die Kontrolle erfolgt am Stand durch die einzelnen Marktbeschicker selbst. Die Kontrollen der einzelnen Marktbeschicker müssen digital per App vorgenommen werden. Dabei ist ein Gesamtverantwortlicher zu benennen, der für die Nachweiskontrollen des gesamten Marktes verantwortlich zeichnet.

oder

  • zentral durch einen Gesamtverantwortlichen, der an Kontrollpunkten eine Nachweisüberprüfung durchführt und den kontrollierten Personen ein tagesaktuelles Bändchen zur Verfügung stellt, welches dann durch die einzelnen Standbetreiber jeweils überprüft wird (Bändchenlösung). Dabei ist darauf zu achten, dass die Bändchen fälschungssicher sind, die Kontrollen nicht durch Mehrfachnutzung umgangen werden kann oder das Bändchen an weitere nicht kontrollierte Personen weitergegeben werden kann.

oder

  • zentral durch Einzäunung des Marktgeländes und zentrale Nachweiskontrollen an den Zugängen, um den Zutritt von unkontrollierten Personen zu verhindern.

Wie die Nachweiskontrolle konkret zu erfolgen hat, ist durch den Marktveranstalter im vorab zu erstellenden Hygienekonzept darzulegen. Es ist in geeigneter Weise auf die geltenden Zugangsbeschränkungen hinzuweisen. In allen Fällen muss gewährleistet sein, dass eine lückenlose Kontrolle der Marktkunden stattfindet.

Mit dieser Formulierung ist aus Sicht der IHKs klargestellt, dass eine Einzäunung nicht notwendig ist und dass sich die Kontrolle auf Marktkunden und nicht auf Marktbesucher bezieht.

Vincent Schoch

Vincent Schoch

Existenzgründung und Unternehmensförderung
IHK-Zentrale
Position: Leiter Handel und Einpersonen- und Kleinunternehmen
Schwerpunkte: Handel, Initiative Einpersonen- und Kleinunternehmen, Fördermittel und Finanzierung
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