IHK: Fünf Vorschläge für Planungsbeschleunigung im Straßenbau
Sieben Jahre schneller sind möglich
Foto: tomazl/iStockphoto.com„Unsere Vorschläge sind ein kostengünstiger Booster für die Umsetzung von Verkehrsprojekten“, heißt es im Schreiben von IHK-Präsident Johannes Schwörer und Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp an Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. Nach Eindruck der IHK Reutlingen verlieren Planungen dadurch Zeit, weil die Abstimmungsprozesse zwischen einzelnen Behörden zu komplex und nicht effizient aufeinander abgestimmt sind oder neue Gesetze laufende Planungsprojekte zurückwerfen. „Die planerischen und bürokratischen Rahmenbedingungen sind ein Mühlstein am Hals der Infrastrukturplanung“, kommentiert IHK-Präsident Schwörer die derzeitige Lage.
Immer wieder von vorne anfangen?
So müssen weit vorangeschrittene Planungen faktisch neu begonnen werden, wenn der Gesetzgeber neue Gutachten oder Grenzwerte etwa für Fragen des Lärmschutzes, der Straßenentwässerung oder der Prüfung von Baustoffen beschließt. „Für diese Fälle brauchen wir ausreichend lange Übergangsregelungen und Fristen. Sonst besteht die Gefahr, dass wir mit jeder Änderung von vorne anfangen müssen. Das kann niemand wirklich wollen“, so Johannes Schwörer.
Ein ähnliches Problem besteht bei Projekten, die nach der Planfeststellung beklagt werden. In der Regel dauern Klageverfahren viele Jahre. Das führt dazu, dass nahezu alle Untersuchungen und Gutachten nach Abschluss des Verfahrens erneut durchgeführt werden müssen, weil sie nur eine Geltungsdauer von fünf Jahren haben. Auch hier plädiert die IHK für mehr Pragmatismus, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp. „Aus unserer Sicht ist die Lösung einfach: Die Geltungsdauer der Untersuchungen und Gutachten muss deutlich ausgeweitet werden.“ Ein Beispiel ist die B27 zwischen Bodelshausen und Nehren: Seit der Erhebung einer Klage im Februar ist die Planfeststellung weitestgehend ausgesetzt. Das Projekt steht still und es besteht die Gefahr, dass wichtige Gutachten und Untersuchungen ihre Geltung verlieren“.
Keine Neuplanung bei Sanierungen
Eine deutliche Entlastung der Verfahren fordert die IHK zudem mit Blick auf die vielen in den nächsten Jahren zur Sanierung oder zum Neubau anstehenden Bauwerke wie Brücken, Über- oder Unterführungen. „Wir müssen verhindern, dass wir diese auf dem Niveau einer kompletten Neuplanung angehen“, warnt Epp. Sonst droht erneut ein Engpass bei den Planungsbehörden und die Umsetzungen dauern viele Jahre. „Nachdem die Bauwerke vorhanden sind und sie nur saniert oder an der gleichen Stelle neu gebaut werden, sollte auf eine Vielzahl der derzeit nötigen Untersuchungen verzichtet werden.“ Mit ihren fünf Vorschlägen hält die IHK je nach Fall eine Beschleunigung von Vorhaben im Rahmen der Planung von bis zu sieben Jahren für möglich.
Fünf Vorschläge der IHK für Planungsbeschleunigung
Vorlagepflichten der Länder beim Bund
Die Pflicht zur Vorlage von Planungsunterlagen sind an den geschätzten Baupreis der Infrastrukturprojekte gekoppelt. Nachdem die Vorlagegrenzen seit zehn Jahren nicht mehr angepasst wurden, die Baupreise aber massiv gestiegen sind, lösen inzwischen auch kleinere Projekte entsprechende Berichts- und Genehmigungspflichten aus. Das führt zu Mehrarbeit in den Bauverwaltungen auf allen Ebenen. Die Lösung ist einfach und schnell zu bewerkstelligen: Die Vorlagegrenzen müssen nachträglich an den aktuellen Baupreisindex angepasst werden.
Neue Gesetze, verzögerte Planungen
Vor allem Gesetzesänderungen führen immer wieder dazu, dass sich Planungen verzögern, weil Gutachten neu zu erstellen sind. Als Beispiele seien der Fachbeitrag Klima, die Entwässerung von Straßen/REwS, die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BimSchV) oder die Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) genannt. Eine neue Regelung darf nicht unmittelbar dazu führen, dass weit vorangeschrittene Planungen von vorne beginnen. Es bedarf angemessener Übergangsregelungen oder Fristen, die verhindern, dass Projekte zurückgeworfen werden. In diesem Zusammenhang sollten die zuständigen Behörden genau abwägen dürfen, in welcher Detailschärfe Neuplanungen wirklich nötig sind.
Zu hoher Detaillierungsgrad bei Projektabstimmungen
Die Projektabstimmungen im Planungsprozess erfolgen zu oft, die Reaktionszeiten der einzelnen Behörden im Planungsprozess sind wiederum zu lang. Das behindert Projekte mehr als dass sie durch Projektabstimmungen beschleunigt werden. Als Lösung sollte auf einige Abstimmungsrunden verzichtet werden, außerdem sollte der Detaillierungsgrad der vorzulegenden Unterlagen angepasst und vereinfacht werden. Vor allem sollte der Detaillierungsgrad nach Planungsfortschritt gestaffelt werden. So kann die Vorlage von allen Unterlagen zu jeder Abstimmung vermieden werden – was am Ende deutliche Zeit- und Kapazitätsersparnis bei den operativ planenden Behörden zur Folge hätte. Das schon bestehende Planungsbeschleunigungsgesetz greift nach unserem Kenntnisstand in der überwiegenden Mehrzahl der Planungen nicht und stellt daher keine effektive Lösung dar.
Sanierung und Neubau bestehender Bauwerke vereinfachen
Die in den nächsten Jahren zur Sanierung oder zum Neubau anstehenden Bauwerke wie Brücken, Über- oder Unterführungen führen ebenfalls zu einem massiven Engpass bei den Planungsbehörden. Diesem Problem wäre leicht abzuhelfen, wenn man auf umfangreiche Untersuchungen und Gutachten verzichten würde, die sich auf dem Niveau einer kompletten Neuplanung bewegen. Nachdem die Bauwerke vorhanden sind und sie nur saniert oder neugebaut werden, sollte auf eine Vielzahl der derzeit nötigen Untersuchungen verzichtet werden.
Verlängerte Geltungsdauer von Unterlagen
Eine große Herausforderung stellen Klagen gegen planfestgestellte Projekte dar. Es gibt inzwischen kaum ein Projekt, das nicht nach der Planfeststellung beklagt wird. In der Regel dauern Klageverfahren viele Jahre, was in der Regel dazu führt, dass nahezu alle Untersuchungen und Gutachten nach Abschluss des Verfahrens erneut durchgeführt werden müssen, weil sie nur eine Geltungsdauer von fünf Jahren haben. Die Lösung ist einfach: Die Geltungsdauer sollte deutlich ausgeweitet werden, etwa auf zehn Jahre.
