Einfuhren in die Schweiz
Senkung der Freigrenze
Bei der Einfuhr in die Schweiz unterliegen die Waren dann der Schweizer Mehrwertsteuer, es gibt jedoch eine Freigrenze. Diese wird ab Januar 2025 von 300 Franken auf 150 Franken pro Person gesenkt.
Zur Anmeldung der Waren bietet der Schweizer Zoll die App “QuickZoll”, über die auch anfallende Abgaben direkt entrichtet werden können.
Einzelhändler, die eine Steuererstattung vornehmen möchten, müssen dabei bestimmte Voraussetzungen beachten, u.a. die Frist der Ausfuhr, die Art der Ware oder die Berechtigung des ausländischen Abnehmers. Ein Merkblatt der Finanzverwaltung erläutert das richtige Vorgehen, es steht auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums zum Download zur Verfügung:
Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhren im Reiseverkehr
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