Neue Vorschriften
Schweizer ändern Mehrwertsteuerrecht
Die Revision des Mehrwertsteuerrechts betrifft insbesondere Unternehmen, die Montagelieferungen und Reparaturen ausführen und bisher mit ihrem Umsatz in der Schweiz unterhalb von SFR 100.000 lagen. Ab dem Jahreswechsel wird der gesamte Weltumsatz in die Bemessungsgrenze eingerechnet. Das bedeutet: Nur Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als SFR 100.000 weltweit können noch die Befreiung von der Mehrwertsteuer in Anspruch nehmen. Nicht betroffen sind reine Exporte. Sind jedoch mit einer Lieferung etwa Montage, Installation oder Inbetriebnahme verbunden, ist zu prüfen, ob der Lieferort in der Schweiz liegt und damit die Steuerpflicht eintritt.
Steuerpflichtige Unternehmen müssen in der Schweiz einen Fiskalvertreter bestimmen und stellen die Rechnung dann mit ausgewiesener Schweizer Mehrwertsteuer. Gleichzeitig können in der Schweiz gezahlte Beträge von der Vorsteuer abgezogen werden. Die IHK empfiehlt daher, die Geschäfte mit der Schweiz auf mögliche Steuerpflichten zu prüfen. Der schweizerische Bundesrat hatte das neue Mehrwertsteuergesetz beschlossen, um Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen abzubauen.
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