Bund sichert ab

Schutzschirm für Warenverkehr und Lieferketten

Um einen reibungslosen Warenverkehr zu ermöglichen, übernimmt der Staat Garantien für Kreditversicherer, die nun weiter für etwaige Zahlungsausfälle einstehen.

Schutzschirm für Warenverkehr und LieferkettenFoto: Ralf Gosch - stock.adobe.com

Die Bundesregierung spannt gemeinsam mit den privaten Kreditversicherern einen Schutzschirm in Höhe von 30 Milliarden Euro auf, um Lieferantenkredite deutscher Unternehmen zu sichern und die Wirtschaft in schwierigen Zeiten zu stützen. Konkret übernimmt der Bund für das Jahr 2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro.

Durch die damit verbundene Hebelwirkung wird die Absicherung eines Geschäftsvolumens in Höhe von rund 400 Milliarden Euro erreicht. Im Gegenzug überlassen die Kreditversicherer dem Bund 65 Prozent der Prämieneinnahmen im Jahr 2020. Zudem tragen sie Verluste bis zu einer Höhe von 500 Millionen Euro selbst und übernehmen die Ausfallrisiken, die über die Garantie des Bundes hinausgehen.

Für Lieferanten bedeutet dies, dass laufende Warenkredite gesichert sind und neue Warenkredite durch die privaten Kreditversicherer ermöglicht werden. Kreditversicherungen schützen Lieferanten vor Zahlungsausfällen, wenn ein Abnehmer im In- oder Ausland die Rechnung nicht bezahlen kann oder will. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Exportgeschäfte über staatliche Exportgarantien abzusichern.

Martin Fahling

Martin Fahling

International und internationale Fachkräfte,
IHK-Zentrale
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Schwerpunkte: Grundsatzfragen, Außenwirtschaftspolitik, Beratungen
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