KMU-Fonds für Patente, Marken und IP-Scans
Schutzrechte fördern lassen

Wer wird gefördert?
KMUs bis 250 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz < 50 Mio. Euro. Auch Selbstständige können einen Förderantrag stellen. Es kann pro Jahr einen Antrag gestellt werden, unabhängig davon, ob ein Unternehmen z.B. 2023 oder 2024 bereits gefördert wurde oder nicht.
Was wird gefördert?
1. Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentum (IP Scan)
Erstattung von 90 % der Kosten für eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) durch ein nationales Amt für geistiges Eigentum, in Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) – Max. 1.350 Euro
2. Marken und Designs
Erstattung von 75 % der Anmeldegebühren für Marken und/oder Designs, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung/Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf europäischer oder nationaler Ebene. Für Anmeldungen über den europäischen Raum hinaus werden 50% erstattet.
max. 1.000 Euro
3. Patente
- Erstattung von 75 % der Gebühren für einen „Recherchenbericht über den Stand der Technik“
- Erstattung von 75 % der Gebühren vor der Erteilung eines Patents (Anmeldung, Recherche und Prüfung) sowie bei Erteilung und Veröffentlichung/Offenlegung für den nationalen Schutz in einem EU-Mitgliedstaat
- Erstattung von 75 % der Anmelde- und Recherchengebühren für europäische Patente, die beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet werden. Alle anderen Gebühren für ein europäisches Patent sind ausgeschlossen.
- Erstattung von 50 % der Rechtskosten für die Erstellung und Einreichung europäischer Patentanmeldungen mit einem Höchstbetrag von 2 000 EUR.
Insgesamt max. 3.500 Euro.
4. Gemeinschaftlicher Pflanzenschutz
75 % Erstattung der Online-Anmeldegebühr und der Prüfungsgebühr für den gemeinschaftlichen Sortenschutz (EU-Ebene) – max. 1.500 Euro
Ausführliche Informationen zum KMU-EU-Fonds finden Sie unter Europäisches Amt für geistiges Eigentum (EUIPO). Hilfreich ist die Seite “Häufig gestellte Fragen”

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