EU verlängert Aufenthaltsregelung
Schutz für Ukrainer bis 2027

Die EU-Innenminister haben der Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2027 zugestimmt. Damit folgt der Rat einem Vorschlag der Europäischen Kommission. Der Schutzstatus gewährt den Betroffenen einen legalen Aufenthalt sowie Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und medizinischer Versorgung.
Für Betriebe mit ukrainischen Mitarbeitern eine positive Nachricht: Bestehende Arbeits- und Beschäftigungserlaubnisse laufen weiter, bei Sozialversicherung und Lohnabrechnung gibt es keine Änderungen. Das gilt auch für Ausbildungsverhältnisse.
Auch soll der Übergang zu langfristigen Aufenthaltstiteln wie nationale Daueraufenthaltsgenehmigungen oder Aufenthaltstitel zu Arbeits- oder Bildungszwecken erleichtert werden – insbesondere für jene, die sich bereits erfolgreich in ihren Aufnahmeländern integriert haben.
Quellen:
Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge
EU Komission

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