Welche Formate bei der E-Rechnung?

Schreiben der Finanzverwaltung

Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums gibt weitere Hinweise, wie die E-Rechnungspflicht auszugestalten ist.

Schreiben der FinanzverwaltungFoto: LuckyStep - stock.adobe.com

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 15.10.2025 weitere Hinweise zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen (B2B) veröffentlicht. Ziel ist es, die digitale Rechnungsstellung flächendeckend zu etablieren und gleichzeitig die Grundlage für ein künftiges elektronisches Meldesystem zu schaffen. Das Schreiben konkretisiert zahlreiche Einzelfragen zur Anwendung, zu Übergangsregelungen sowie zur technischen Ausgestaltung der neuen Pflicht. 

Was ist neu?   

  • Präzisierung, welche Formate als echte E-Rechnung anerkannt werden (EN 16931-Konformität, keine bloßen PDFs).
  • Klarstellungen zu den Übergangsregelungen, insbesondere für Unternehmen mit Mischfällen (B2B/B2C bzw. steuerfreie Leistungen) sowie für Dauerleistungen.
  • Deutlicher Hinweis der Finanzverwaltung: Eine E-Rechnung muss technisch validierbar sein, also insbesondere eine fehlerfreie XML-Struktur und vollständige Pflichtfelder enthalten. Hinweise zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung nach GoBD: Das strukturierte Rechnungsformat (z. B. XML) ist revisionssicher zu archivieren; ein nachträglich erzeugtes PDF reicht nicht aus.

Das vollständige BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur E-Rechnung finden Sie hier.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Zentrale Dienste, Kundenmanagement und Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
Telefon: 07121 201-233
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