IHK: Sondervermögen gezielt einsetzen
Schnell in die Umsetzung kommen

Aus Sicht der IHK darf das Sondervermögen Infrastruktur nicht mit der sprichwörtlichen Gießkanne verteilt werden. „Ich habe in den letzten Wochen viele lange Wunschlisten von den verschiedensten Organisationen gesehen. Darum kann es aber nicht gehen. Wenn wir Schulden für Infrastruktur machen, ist es unsere Verantwortung, Fragen nach dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Mehrwert besonders klar beantworten zu können“, sagt Christian O. Erbe.
Vordringlich müssen Projekte finanziert werden, die die Verkehrsinfrastruktur ertüchtigen, die Energieversorgung modernisieren und die Digitalisierung in die Fläche bringen. In der Region Neckar-Alb gehören der Ausbau der B 27 sowie der B 463 in Lautlingen, die Ortsumfahrung von Reutlingen, der Albaufstieg, die Regionalstadtbahn und auch der Breitbandausbau dazu. „Das bringt echte Effekte, weil wir die Erreichbarkeit verbessern – und die zahlt unmittelbar auf den Standort und seine Attraktivität ein“, so der IHK-Präsident. Gleichzeitig muss das Sondervermögen mit einer Verfahrensbeschleunigung einhergehen, mahnt Erbe: „Wir müssen mit der Umsetzung schneller werden und das Geld jetzt auch einsetzen können. In drei oder vier Jahren ist es zu spät.“
Fortschritte vor Ort
Der Anteil für Länder und Kommunen – immerhin 100 von 500 Milliarden Euro (siehe Hintergrund) – sollte für Bildung und Gesundheit genutzt werden, beispielsweise für Kindergärten, Schulen und Hochschulen sowie Krankenhäuser und ärztliche Versorgungszentren. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Fortschritte bei sich vor Ort sehen. Davon profitieren am Ende auch die Betriebe“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp. Insgesamt kommt es jedoch darauf an, dass es schnell nachvollziehbare Kriterien für das Sondervermögen gibt. „Gerade auf der kommunalen Ebene muss der Fokus auf dem Abbau des Investitionsstaus und der nötigen Daseinsvorsorge liegen“, so Epp.
Hintergrund
Das Sondervermögen Infrastruktur ist für Investitionen in die Verkehrswege (Schiene, Straße, Brücken, Wasserwege), den Ausbau und die Erneuerung der Energieinfrastruktur, für Digitalisierung, Forschung, Gesundheit, Betreuung und Bildung sowie die Sanierung von Schulen und Krankenhäusern vorgesehen. Das Sondervermögen hat einen Umfang von 500 Milliarden Euro und ist auf zwölf Jahre ausgelegt. 100 Milliarden Euro sind direkt für Länder und Kommunen vorgesehen, weitere 100 Milliarden Euro für den Klimaschutz.
