IHK warnt vor unseriösen Ausbildungsvermittlern
Sackgasse statt Sprungbrett

Mit dem neuen vereinfachten Fachkräfteeinwanderungsgesetz bewerben sich immer mehr junge Leute aus Drittstaaten, beispielsweise aus Vietnam oder Marokko, um eine qualifizierte Ausbildung in Deutschland zu absolvieren. Die IHK Reutlingen weiß von rund 70 regionalen Ausbildungsbetrieben, die in 2024 Kontakt zu Bewerbern aus Drittstaaten hatten oder einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet haben.
Vermittlung doppelt prüfen
Der Kontakt zwischen den Azubis und den Unternehmen kommt häufig über Vermittlungsagenturen zustande. Darunter sind zum Teil auch unseriöse Angebote. „In einem Fall wollte man den Betrieb davon überzeugen, die Ausbildungsdauer an die des Visumverfahrens anzupassen“, berichtet Aleksandra Vohrer, Integrationsberaterin bei der IHK Reutlingen. In einigen Fällen wurde berichtet, dass die Vermittler hohe Gebühren von Betrieb und Azubi forderten. Die IHK-Integrationsberaterin hält Unternehmen deshalb dringend an, die Vermittlung doppelt zu prüfen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird. „Ausbildungsbetriebe sollten sich im Zweifelsfall immer an die IHK wenden.“
Sprachkenntnisse aneignen
Vohrer rät Unternehmen in jedem Fall, persönlichen Kontakt zu den ausländischen Bewerbern aufzunehmen und ein Vorstellungsgespräch zu führen. „Die potenziellen Azubis müssen wissen, dass unser duales Ausbildungssystem aus Praxis und Theorie besteht und sie dafür gute Sprachkenntnisse brauchen. Manche Vermittlungsagenturen kommunizieren das nicht und vermitteln blind.“
Ausbildung als Sackgasse statt Sprungbrett
Im Zusammenhang mit Azubis aus Drittstaaten sind der IHK zehn Fälle bekannt, bei denen sich Betriebe nicht an die Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes hielten oder gar keine Ausbildungserlaubnis besaßen. „Sich zu wehren fällt den jungen Auszubildenden schwer“, weiß Aleksandra Vohrer. Sie kennen die deutsche Gesetzeslage nicht, haben Sprachbarrieren und fürchten, bei Beschwerden ihre Ausbildung zu verlieren. So wird das erhoffte berufliche Sprungbrett schnell zur Sackgasse. „Wenn uns Fälle bekannt werden, sprechen wir mit den Betrieben über die rechtlichen Bedingungen und versuchen, zu einer rechtskonformen Lösung zu kommen“, so Aleksandra Vohrer.
Enger Austausch mit Behörden
Jüngst wurden bundesweit Fälle publik, in denen Betriebe ohne Ausbildungserlaubnis einen Ausbildungsvertrag ausstellten. Mit den unvollständigen Vertragsunterlagen beantragten die Auszubildenden ihre Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde. Die IHK Reutlingen steht in engem Austausch mit den zuständigen Behörden in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb, um solche Praktiken zu verhindern und umfassend aufzuklären. Wichtig ist: Nach dem Berufsbildungsgesetz müssen Ausbildungsverträge bei der zuständigen IHK in ein Verzeichnis eingetragen werden. Die Eintragungsbestätigung eines Ausbildungsverhältnisses kommt von der IHK immer mit einem separaten Schreiben. „Der Ausbildungsvertrag allein reicht bei der Ausländerbehörde nicht aus“, betont Vohrer. Zum Hintergrund: Die IHK trägt nur Ausbildungsverträge ein und bestätigt diese, wenn im Betrieb die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllt sind.

