Corona-Verordnung des Landes
Rückkehr zum Stufenmodell

Zudem gelten dann in der Alarmstufe I folgende Neuerungen:
- Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
- Messen sind untersagt.
- Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 1.500 Teilnehmern und die 2G-Regel. Veranstalterinnen und Veranstalter können sich aber auch für die strengere 2G+ Regel entscheiden – dann erhöht sich die Obergrenze auf 3.000 Personen.
- Bei Veranstaltungen draußen gilt eine Beschränkung auf 3.000 Personen bei 2G und 6.000 Personen bei 2G+.
- Generell gilt bei allen Veranstaltungen, dass maximal 50 Prozent der Kapazität ausgeschöpft werden dürfen.
- Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr (stufenunabhängig).
- Handel und Gastronomie: In Alarmstufe I gilt seit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ohnehin bereits wieder 3G (geimpft, genesen oder getestet). In der Gastronomie müssen Gäste in dieser Stufe geimpft oder genesen sein (2G).
Vertrag mit Luca-App läuft aus
Das Land will künftig nicht mehr auf die Luca-App zur Kontaktverfolgung zurückgreifen. Der Vertrag mit dem privaten Anbieter culture4life läuft Ende März aus. Betriebe sollen nun die kostenlose Corona-Warn–App nutzen. Bis Ende März kann Luca aber noch verwendet werden.
Die neue Corona-Verordnung wird am Donnerstag, 27. Januar 2022, im Umlaufverfahren beschlossen und notverkündet und gilt dann ab Freitag, 28. Januar 2022. Hier eine Übersicht im PDF-Format (PDF | 796 KB).
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