Blei als Legierungselement

RoHS-Ausnahmen werden angepasst

Mit dreieinhalb Jahren Verspätung hat die EU-Kommission Vorschläge zu den bestehenden RoHS-Ausnahmen für die Verwendung von Blei vorgelegt.

RoHS-Ausnahmen werden angepasstFoto: Photocreatief.de - Fotolia.com

Von großer Bedeutung sind die Ausnahmen für Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer (Messing).

Teilweise sollen die bisherigen Ausnahmen 12 Monate nach Veröffentlichung der endgültigen Fassung der vorgeschlagenen RoHS-Änderung in Kraft treten, das wäre damit ca. im zweiten Halbjahr 2026. Es werden aber auch Ausnahmen Ende 2026 auslaufen.

Blei als Legierungselement
Die Details sind auf der EU-Webseite zu finden, größtenteils leider nur in englischer Sprache:
Gefährliche Stoffe – Ausnahme für Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer

Konkret vorgesehen ist für Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer:

  • 6(a): Auslaufdatum (alle Kategorien): 12 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts
  • 6(a)-I: Auslaufdatum (alle Kategorien): 31. Dezember 2026
  • 6(a)-II: Auslaufdatum (alle Kategorien): 31. Dezember 2026
  • 6(b): Verfallsdatum (alle Kategorien): 12 Monate nach dem Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts
  • 6(b)-I: Verfallsdatum (Kategorien 1-7, 10): 12 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts; Ablaufdatum (Kategorien 9, Industrie, 11): 31. Dezember 2026
  • 6(b)-II: Auslaufdatum (Kategorien 1-7, 10): 12 Monate nach dem Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts; Ablaufdatum (Kategorien 9 Industrie, 11): 31. Dezember 2026
  • 6(b)-III: Auslaufdatum (Kategorien 1-8, 9 nicht-industriell, 10): 31. Dezember 2026
  • 6(c): Verfallsdatum (alle Kategorien): 31. Dezember 2026

Weitere Bleiverwendungen
Zwei weitere Vorschläge betreffen

Dort ist ein Auslaufen der Ausnahmen teilweise bis Ende 2026 und teilweise bis Ende 2027 vorgesehen.

Wie geht es weiter
Aktuell handelt es sich „nur“ um Vorschläge der EU-Kommission, die in den geplanten Richtlinienänderungen jeweils auf den ersten Seiten begründet werden. Vorausgegangen sind zeitaufwändige Studien und Erhebungen zum Stand der Technik. Der Grundsatz, dass bis 18 Monate vor Ablauf einer RoHS-Ausnahme begründete Verlängerungsanträge gestellt werden können, soll offenbar beibehalten werden. Damit bestünde – nach bisher unbestätigten Angaben - noch bis 30.06.2025 die Möglichkeit, Ausnahme-Verlängerungen über den 31.12.2026 hinaus zu beantragen. Die Änderungen werden in Teilen der Industrie kritisch gesehen, da auf Blei als Legierungselement vermutlich auch mittelfristig nicht verzichtet werden kann.

Quelle: IHK Südlicher Oberrhein

Dr. Elisabeth Musch

Dr. Elisabeth Musch

Innovation und Umwelt
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Green Deal
Schwerpunkte: Institut für Nachhaltiges Wirtschaften (INaWi), Green Deal, Nachhaltigkeit, IHK-Netzwerk Umwelt, Enterprise Europe Network, Verpackungsgesetz, REACH, RoHS, Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung
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