Corona-Schutz
Richtlinie für Kassenarbeitsplätze

Kassiererinnen und Kassierer, die einen unverzichtbaren Beitrag in der Krise leisten und alle mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs versorgen, sollen besonders geschützt werden.
Folgende Maßnahmen sollen eine Ansteckung mit dem Corona-Virus verhindern. Die Richtlinie des Wirtschaftsministeriums wurde auf Grundlage der Corona-Verordnung der Landesregierung zur Einhaltung von Hygienestandards erstellt.
In der Richtlinie werden folgende Punkte näher geregelt:
- Die Kunden müssen vor Betreten des Marktes und durch Markierungen am Boden auf das möglichst konsequente Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 Meter zwischen den Menschen hingewiesen werden.
- Sofern verfügbar, sollen geeignete Trennvorrichtungen, zum Beispiel aus Plexiglas, zwischen Kassenpersonal und Kundschaft angebracht werden.
- Nach Möglichkeit soll auf Bezahlung mit Bargeld verzichtet werden.
- Sofern verfügbar, soll dem Kassenpersonal für die persönliche Hygiene die Handdesinfektion am Arbeitsplatz und die Desinfektion der häufig berührten Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände ermöglicht werden
- Beschäftigte mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer Erkrankung mit dem Corona-Virus sollen möglichst nicht für Kassierarbeiten eingesetzt werden.
- Für die Beschäftigung von Schwangeren an Kassenarbeitsplätzen gibt es besondere Regelungen. Diese erklärt ein Merkblatt auf der Seite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.

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